Solingen () – Die Abschiebung des mutmaßlichen Attentäters von Solingen ist offenbar an der abgelaufenen Dublin-Überstellungsfrist gescheitert. Wie die „Welt“ unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet, hatte Bulgarien der Abschiebung aus Deutschland zugestimmt und die Zuständigkeit für den dort registrierten Syrer anerkannt. Die Ausländerbehörde Bielefeld wollte demnach den Syrer anschließend unangekündigt zur Abschiebung abholen. Doch dieser wurde nicht angetroffen.
Anschließend habe die Ausländerbehörde aber „nichts weiter unternommen“, heißt es aus Sicherheitskreisen. Falls die Behörde es nach einigen Tagen noch einmal versucht und ihn wieder nicht angetroffen hätte, und nach weiteren Tagen noch einmal, wäre der Syrer als untergetaucht oder flüchtig eingetragen worden. Damit hätte das Bamf die Möglichkeit gehabt, seine Überstellungsfrist von den üblichen sechs Monaten auf 18 Monate zu verlängern. Dies sei aber nicht geschehen, wegen des nur einmaligen Versuchs, ihn abzuholen, sodass die Überstellungsfrist am 20. August 2023 auslief, schreibt die „Welt“ weiter.
Folglich ging, wie es meist der Fall ist, die Zuständigkeit für den Asylantrag des Syrers von Bulgarien auf Deutschland über, wo er dann, wie üblich, als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wurde, heißt es.
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