Karlsruhe () – Die Bundesanwaltschaft hat gegen zwei Personen Anklage wegen des Verdachts auf Landesverrat erhoben. Bei einem der beiden deutschen Staatsangehörigen handele es sich um einen “sicherheitsüberprüften und zur Geheimhaltung besonders verpflichteten” Mitarbeiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), teilte der Generalbundesanwalt (GBA) am Freitag mit.
Der andere Angeklagte hat demnach Kontakt zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB hergestellt. Gemeinsam sollen sie Kopien mehrerer Dokumente aus den internen Datenverarbeitungssystemen des Bundesnachrichtendienstes zur Verfügung nach Moskau weitergegeben haben, die ein Projekt zur technischen Informationsgewinnung betrafen. Dort soll es auch Treffen mit FSB-Mitarbeitern gegeben haben. Dabei habe einer von ihnen eine Liste mit Fragen überreicht, die für den russischen Geheimdienst von besonderem Interesse seien.
Im Gegenzug erhielten die Angeklagten laut dem GBA Bargeldbeträge von mehreren Hunderttausend Euro. Die dem FSB offenbarten Informationen des Bundesnachrichtendienstes waren demnach “geheimhaltungsbedürftig” und stellten inhaltlich Staatsgeheimnisse dar, ihre Mitteilung führte “zur Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland”.
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Bildhinweis: | Bundesnachrichtendienst (Archiv) |
Zusammenfassung
- Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei Personen wegen Verdachts auf Landesverrat
- Einer der Angeklagten ist ein “zur Geheimhaltung besonders verpflichteter” BND-Mitarbeiter
- Der andere Angeklagte hat Kontakt zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB hergestellt
- Gemeinsam sollen sie Dokumente aus BND-internen Datenverarbeitungssystemen an Moskau weitergegeben haben
- Der russische Geheimdienst erhielt Liste mit für ihn interessanten Fragen
- Die Angeklagten erhielten im Gegenzug Bargeldbeträge von mehreren Hunderttausend Euro
- Offenbarte Informationen stellten Staatsgeheimnisse dar und führten zur Gefahr eines erheblichen Nachteils für die äußere Sicherheit Deutschlands
Fazit
Die Bundesanwaltschaft hat zwei Personen wegen Verdachts auf Landesverrat angeklagt. Einer der beiden ist ein Mitarbeiter beim Bundesnachrichtendienst (BND) und der andere hat Kontakt zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB hergestellt. Zusammen sollen sie Kopien mehrerer geheimer Dokumente an Moskau weitergegeben haben, im Gegenzug erhielten sie Bargeldbeträge von mehreren Hunderttausend Euro.
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