Berlin () – Die CDU fürchtet eine Aufweichung des Bundeswehr-Sondervermögens durch einen neuen Entwurf für das Haushaltsfinanzierungsgesetz. Die Art und Weise, wie jetzt das Sondervermögen aufgeweicht werden solle, sei “eine scheinheilige Politik wie aus dem Lehrbuch”, sagte Ingo Gädechens (CDU), Haushaltspolitiker der Unionsfraktion im Bundestag, zu “Business Insider” am Freitag.
“Langsam muss man sich wirklich Sorgen um unseren Bundeskanzler machen. Schon wieder erwischt ihn einer seiner berüchtigten Erinnerungslücken”, so Gädechens. “Im Februar 2022 hat er ein Sondervermögen Bundeswehr versprochen, mit dem dringend notwendige Investitionen in Rüstungsvorhaben umgesetzt werden sollten. Dieses Versprechen hat er jetzt aber vergessen.”
Bisher heißt es im entsprechenden Gesetz: “Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen.” Dieser Satz soll nun laut Regierungsentwurf an entscheidenden Stellen aufgeweicht werden, wie “Business Insider” berichtet. So ist nicht mehr von “bedeutsamen” Ausrüstungsvorhaben die Rede, sondern nur noch von Ausrüstungsvorhaben. Auch der Nachsatz wird gestrichen.
Der Begriff Ausrüstungsvorhaben, so heißt es dann weiter, “umfasst insbesondere bedeutsame Maßnahmen im Bereich der Rüstungsinvestitionen nebst mit diesen zusammenhängender Forschung, Munitionsausgaben, Infrastrukturprojekte sowie Projekte auf den Gebieten der Informationstechnologie, zum Schutz von und Sicherstellung des Zugangs zu Schlüsseltechnologie und Logistik für die Bundeswehr.”
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Bildhinweis: | Deutsches Kriegsschiff (Archiv) |
Zusammenfassung
– CDU fürchtet Aufweichung des Bundeswehr-Sondervermögens
– Neuer Entwurf für das Haushaltsfinanzierungsgesetz kritisiert
– Ingo Gädechens (CDU) nennt Vorgehen “scheinheilige Politik”
– Bundeskanzler Olaf Scholz hatte Sondervermögen Bundeswehr versprochen
– Regierungsentwurf soll “bedeutsame” Ausrüstungsvorhaben streichen
Fazit
Die CDU befürchtet, dass ein neuer Entwurf für das Haushaltsfinanzierungsgesetz das Bundeswehr-Sondervermögen aufweicht. Im Februar 2022 wurde ein Sondervermögen für die Bundeswehr versprochen, um notwendige Investitionen in Rüstungsprojekte zu finanzieren. Der neue Gesetzentwurf schwächt jedoch die Formulierungen ab und spricht nun nicht mehr von “bedeutsamen” Ausrüstungsvorhaben, sondern nur noch von Ausrüstungsvorhaben.
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