Überparteiliche Unterstützung für Baerbocks Reformvorstoß

Berlin () – Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) erhält für ihren Vorstoß einer Völkerrechtsreform zur Strafbarkeit von Angriffskriegen parteiübergreifende Zustimmung. “Bislang ist der Straftatbestand des Verbrechens der Aggression beim Internationalen Strafgerichtshof nicht erfasst”, sagte CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Dienstagsausgaben).


“Deshalb ist es gut, dass die Außenministerin sich dafür parallel zur Ahndung der Kriegsverbrechen Russlands gegen die einsetzt.” Für die Ukraine sei es zudem entscheidend, ein internationales ad hoc Sondertribunal für die Aggression Russlands gegen die Ukraine einzurichten, so Kiesewetter. “Die Verfolgung und möglichst Anklage der Kriegsverbrechen Russlands gegen die Ukraine ist enorm wichtig, damit die regelbasierte Ordnung endlich Konsequenz zeigt. Deshalb ist Reform des Völkerrechts im Sinne einer Fortentwicklung und Stärkung für die Stabilität und Zukunft wichtig.” Der -Obmann im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages, Jürgen Trittin, sagte dem RND: “Es kann nicht sein, dass man sich der Anklage wegen Verbrechen der Aggression gegen Staaten, wie wir sie gerade durch in der Ukraine erleben, entziehen kann, wenn man das entsprechende Zusatzprotokoll nicht unterzeichnet hat.” Weiter dürfe es nicht möglich sein, dass sich ein Mitglied dem Internationalen Strafgerichtshof durch eine Kündigung wieder entziehen kann. “Eine entsprechende Reform des Römischen Statuts wäre wegweisend und ein deutliches Signal an die Aggressoren dieser Welt”, so Trittin. Auch die FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann gab Außenministerin Baerbock Recht: “Es ist eine Frage der Gerechtigkeit den Opfern gegenüber, dass Verbrecher nicht ungeschoren davonkommen”, sagte die Liberale dem RND. “Und wie brutal Putin vorgeht, zeigt ja auch, dass er den Hunger in der Welt in Kauf nimmt und das Getreideabkommen jetzt aussetzt.” Bislang gilt ein Angriffskrieg vor dem Internationalen Strafgerichtshof nicht als Tatbestand. Baerbock hatte vor ihrer zu den Vereinten Nation in New York eine Reform dieser Regelung gefordert. “Niemand darf im 21. Jahrhundert einen Angriffskrieg führen und straflos bleiben”, hatte die Grünen-Politikerin gesagt. “Deshalb wollen wir gemeinsam mit Partnern das Völkerrecht weiterentwickeln, so dass es unseren Realitäten im 21. Jahrhundert gerecht wird.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Annalena Baerbock (Archiv)

Überparteiliche Unterstützung für Baerbocks Reformvorstoß

Zusammenfassung

  • Außenministerin Annalena Baerbock erhält parteiübergreifende Zustimmung für Völkerrechtsreform zur Strafbarkeit von Angriffskriegen
  • CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter unterstützt Baerbocks Einsatz für Reform parallel zur Ahndung der Kriegsverbrechen Russlands gegen die Ukraine
  • Kiesewetter fordert internationales ad hoc Sondertribunal für die Aggression Russlands gegen die Ukraine
  • Grünen-Obmann Jürgen Trittin fordert Reform des Römischen Statuts, um Aggressoren keine zur Umgehung des Internationalen Strafgerichtshofs zu bieten
  • FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann unterstützt ebenfalls Baerbocks Forderung nach Reform des Völkerrechts

Fazit

Annalena Baerbock, Außenministerin und Grünen-Mitglied, erhält parteiübergreifende Zustimmung für ihre Forderung einer Völkerrechtsreform zur Strafbarkeit von Angriffskriegen. Bisher ist der Straftatbestand der Aggression nicht vom Internationalen Strafgerichtshof erfasst. Politiker verschiedener Parteien unterstützen ihre Forderung und betonen die Notwendigkeit, Kriegsverbrechen wie die Russlands gegen die Ukraine zu ahnden und die regelbasierte Ordnung zu stärken. Baerbock fordert die Weiterentwicklung des Völkerrechts, um “unseren Realitäten im 21. Jahrhundert gerecht zu werden”.

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