Berlin () – Die geplante Regelung zur Streichung des Elterngeldes ab einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 Euro soll nicht rückwirkend, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024 gelten. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).
“Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus bezieht, hätte weiter Anspruch darauf”, sagte der Ministeriumssprecher und sprach von “Bestandsschutz”. Das Bundeskabinett hatte am Mittwochvormittag seinen Haushaltsentwurf für 2024 verabschiedet, der Bundestag soll den Haushalt dann Anfang Dezember beschließen. Bis dahin ist die Streichung des Elterngeldes für Besserverdiener nur ein Vorschlag des Familienministeriums.
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Bildhinweis: | Mutter mit Kleinkind und Kinderwagen |
Zusammenfassung
- Geplante Regelung zur Streichung des Elterngeldes ab einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 Euro
- Nicht rückwirkend, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024
- Bestätigung durch Sprecher des Bundesfamilienministeriums
- Keine Änderung für bereits beziehende Eltern (“Bestandsschutz”)
- Streichung des Elterngeldes für Besserverdiener bisher nur ein Vorschlag des Familienministeriums
- Bundeskabinett hat Haushaltsentwurf für 2024 verabschiedet, Bundestag soll Anfang Dezember entscheiden
Fazit
Die geplante Streichung des Elterngeldes in Deutschland für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von über 150.000 Euro soll ab dem 1. Januar 2024 gelten und nicht rückwirkend angewendet werden. Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf für 2024 verabschiedet, der Bundestag soll den Haushalt im Dezember beschließen.
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