Wirtschaftsweise für Abschaffung der aktuellen Witwenrente

() – Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hat eine Abschaffung der Witwenrente in ihrer bisherigen Form ins gebracht. “Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen”, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats dem “Spiegel”.


Außerdem trügen so alleinstehende Beitragszahler zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlten. Stattdessen solle das selten genutzte Rentensplitting künftig verpflichtend sein: Dabei werden die in einer Ehe von beiden erworbenen Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Nach dem Tod eines Partners bleiben dem Hinterbliebenen also diese plus die vor der Ehe erworbenen eigenen Ansprüche. Dies sei ihre persönliche Position und nicht mit den anderen Wirtschaftsweisen abgestimmt, sagte Schnitzer.

Derzeit erhalten Ehepartner mindestens 55 Prozent der des verstorbenen Partners – unabhängig davon, ob Ansprüche während der Ehe erworben wurden oder nicht. Dies widerspreche dem Äquivalenzprinzip, wonach sich die Auszahlungen grundsätzlich nach den selbst geleisteten Beiträgen bemessen, so Schnitzer.

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Wirtschaftsweise für Abschaffung der aktuellen Witwenrente

Zusammenfassung

– Wirtschaftsweise Monika Schnitzer bringt Abschaffung der Witwenrente in bisheriger Form ins Spiel
– Aktuelle Regelung reduziert Anreize für eigene Beschäftigung
– Alleinstehende Beitragszahler finanzieren Rentenansprüche für nicht erwerbstätige Partner
– Schnitzer schlägt verpflichtendes Rentensplitting vor
– Persönliche Position, nicht mit anderen Wirtschaftsweisen abgestimmt

Fazit

Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer schlägt die Abschaffung der Witwenrente in ihrer bisherigen Form vor und stattdessen die verpflichtende Einführung des Rentensplittings. Bei letzterem werden die erworbene Renten beider Ehepartner hälftig aufgeteilt. Derzeit erhalten Ehepartner mindestens 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners, unabhängig von in der Ehe erworbenen Ansprüchen.

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