Landsberg begrüßt GEG-Entscheidung des Verfassungsgerichts

Berlin () – Der Städte- und Gemeindebund hat des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, wonach das umstrittene Heizungsgesetz nicht mehr in dieser Woche verabschiedet werden darf. “In der Anhörung im Deutschen Bundestag haben wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einem so wichtigen Vorhaben ausreichend Zeit notwendig ist, um die vielfältigen Details solide zu klären”, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.


Es müsse der Grundsatz gelten: “Lieber langsamer und dafür richtig als schnell und womöglich falsch.” Die Städte und Gemeinden sollen nach den Plänen der Ampel- über die kommunale Wärmeplanung eine Schlüsselrolle beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen spielen. Das Verfassungsgericht hatte am Mittwochabend einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben und entschieden, dass die für Freitag geplant Abstimmung über das Gesetz im Bundestag nicht stattfinden darf. Die Parlamentarier bräuchten ausreichend Zeit für die Beratungen, argumentierten die Richter.

“Wir warnen ausdrücklich davor, das Gesetzesvorhaben jetzt in einer Sondersitzung durchzuziehen”, sagte Landsberg. Sinnvoll wäre es aus seiner Sicht, das Gebäudeenergiegesetz im Herbst gemeinsam mit dem Wärmegesetz zu beraten und zu verabschieden. “Die Gesetze greifen tief in das Leben und das Eigentum der ein.” Deshalb hätten Bürger “einen Anspruch auf solide Beratungen vor Verabschiedung des Gesetzes, aber auch darauf, dass die ihre Ziele und deren Umsetzung besser und verständlicher erklärt”, so Landsberg.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gerd Landsberg

Landsberg begrüßt GEG-Entscheidung des Verfassungsgerichts

Zusammenfassung

– Deutscher Städte- und Gemeindebund begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
– Heizungsgesetz darf nicht in dieser Woche verabschiedet werden
– Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg betont Wichtigkeit von ausreichender Beratungszeit
– Grundsatz: “Lieber langsamer und dafür richtig als schnell und womöglich falsch”
– Kommunale Wärmeplanung soll bei Umstieg auf klimafreundliche Heizungen Schlüsselrolle spielen
– CDU-Abgeordneter Thomas Heilmann gewann Eilantrag beim Verfassungsgericht
– Beratung und Verabschiedung von Gebäudeenergiegesetz und Wärmegesetz sollte im Herbst stattfinden

Fazit

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, wonach das umstrittene Heizungsgesetz nicht mehr in dieser Woche verabschiedet werden darf. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg betonte, dass für ein so wichtiges Vorhaben ausreichend Zeit benötigt werde, um alle Details zu klären. Das Verfassungsgericht hatte die für Freitag geplante Abstimmung über das Gesetz gestoppt, da den Parlamentariern mehr Zeit für Beratungen gegeben werden soll. Landsberg warnt davor, das Gesetzesvorhaben in einer Sondersitzung durchzuziehen und schlägt vor, das Gebäudeenergiegesetz im Herbst gemeinsam mit dem Wärmegesetz zu beraten und verabschieden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)