Berlin () – Der Städte- und Gemeindebund hat die von der Ampel beschlossenen Änderungen beim umstrittenen Heizungsgesetz begrüßt. “Es ist ein richtiger Schritt, dass beim Gebäudeenergiegesetz – insbesondere bei Bestandsgebäuden – eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt”, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).
Das bedeute für die meisten Kommunen, dass frühestens 2028 Maßnahmen ergriffen würden. “Damit wird die notwendige Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung hergestellt.” Zugleich forderte Landsberg vom Bund “eine nachhaltige Unterstützung”, damit auch die Kommunen bei Ihren eignen 185.000 Gebäuden die Wärmewende umsetzen könnten. Wegen der vielen noch offenen Details sollte das Gesetzgebungsverfahren mit großer Sorgfalt und Realitätssinn betrieben werden, so der Hauptgeschäftsführer. Dazu gehöre auch eine konkrete Kostenschätzung.
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Bildhinweis: | Heizung |
Zusammenfassung
– Städte- und Gemeindebund begrüßt Änderungen beim Heizungsgesetz
– Verpflichtung entsteht bei Gebäudeenergiegesetz erst, wenn kommunale Wärmeplanung vorliegt
– Frühester Beginn von Maßnahmen in Kommunen: 2028
– Notwendige Verzahnung mit kommunaler Wärmeplanung
– Forderung nach nachhaltiger Unterstützung vom Bund
– Sorgfältiges Gesetzgebungsverfahren und konkrete Kostenschätzung
Fazit
Der Städte- und Gemeindebund begrüßt die Änderungen beim Heizungsgesetz, insbesondere bei Bestandsgebäuden. Kommunen müssen frühestens 2028 Maßnahmen ergreifen, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Der Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg fordert nachhaltige Unterstützung vom Bund für die Umsetzung der Wärmewende in kommunalen Gebäuden.
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