Kommunale Wärmeplanung: Deutscher Städtetag gegen kürzere Fristen

() – Der Deutsche Städtetag hat sich gegen die des Bundesbauministeriums gestellt, die Fristen für die kommunale Wärmeplanung um ein halbes Jahr vorzuziehen. “Wir setzen darauf, dass die Städte für den Ausbau der Fernwärmenetze die nötige Investitionssicherheit bekommen und bei den Fristen kein zu enges Korsett geschnürt wird”, sagte die Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetages, Verena Göppert, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”.


“Dafür müssen die Fristen für die kommunale Wärmeplanung im Gesetzentwurf unbedingt angepasst werden”, forderte sie. “Wichtig für uns ist, dass die Fristen für die Wärmeplanung bis zum Jahresende 2026, beziehungsweise 2028 verlängert werden und nicht schon zur Jahresmitte enden.” des Bundesverfassungsgerichts sorge bereits dafür, dass sich die Gesetzgebung beim Gebäudeenergiegesetz nach hinten verschiebe und Nachbesserungen bei beiden Gesetzen noch möglich seien, warnte Göppert. Am Freitag hatte das Bundesbauministerium einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung vorgelegt.

Demnach sollen größere Städte ihre Wärmepläne nun bis Mitte 2026, kleinere Kommunen bis Mitte 2028 vorlegen – also jeweils ein halbes Jahr früher als ursprünglich vorgesehen. Göppert betonte zudem die Notwendigkeit einer engen Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz. “Es ist absolut richtig, dass die kommunale Wärmeplanung ausdrücklich zur Grundlage für die Wärmewende in den Städten gemacht wird und das Gebäudeenergiegesetz mit dem Wärmeplanungsgesetz verzahnt wird”, sagte sie. “Die Wärmeplanung vor Ort ist die Basis für die Wärmewende, dafür brauchen wir einen verlässlichen Rahmen durch das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz.”

Der Verband Kommunaler (VKU) kündigte eine kritische Prüfung des Gesetzentwurfes an. “Kommunale Wärmepläne sind das ideale für die Wärmewende”, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing dem RND. Deswegen sei es gut und richtig, dass die Bundesregierung nach der Koalitionseinigung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun auch ihren Entwurf zum Wärmeplanungsgesetz genau prüfe und eng mit dem GEG verzahnen wolle. Liebing warnte, dass “im ursprünglichen Entwurf noch einige Baustellen vorhanden waren mit zum Teil praxisfernen Vorgaben”, wie er betonte. “Deshalb werden wir den Entwurf nun ebenso gründlich auf Herz und Nieren prüfen”, sagte der VKU-Chef.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Heizkraftwerk (Archiv)

Kommunale Wärmeplanung: Deutscher Städtetag gegen kürzere Fristen

Zusammenfassung

  • Deutscher Städtetag lehnt Pläne des Bundesbauministeriums ab, Fristen für kommunale Wärmeplanung um ein halbes Jahr vorzuziehen.
  • Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetages fordert Anpassung der Fristen für die Wärmeplanung bis Ende 2026 oder 2028.
  • Notwendigkeit einer engen Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz betont.
  • Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) kündigt kritische Prüfung des Gesetzentwurfes an.

Fazit

Der Deutsche Städtetag lehnt die Pläne des Bundesbauministeriums ab, die Fristen für die kommunale Wärmeplanung um ein halbes Jahr vorzuziehen. Der Städtetag fordert, die Fristen für größere Städte bis Ende 2026 und für kleinere Kommunen bis Ende 2028 zu verlängern. Der Verband Kommunaler Unternehmen kündigte eine kritische Prüfung des Gesetzentwurfs an.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH