Mehrheit der Städte arbeitet bereits an kommunaler Wärmeplanung

Berlin () – Die Mehrheit der Städte hat bereits vor den geplanten gesetzlichen Regelungen die an einer kommunalen Wärmeplanung begonnen. Das zeigt eine Umfrage, die der Städtetag unter seinen Mitgliedern durchgeführt hat.

Laut Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes sollen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen, alle anderen bis 2028. “Die Städte analysieren, wie hoch der Wärmebedarf in den Quartieren ist, wo ein strategischer Ausbau der Fernwärme und wo eine dezentrale Versorgung etwa über Wärmepumpen sinnvoll ist”, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, am Montag. Schon in der Planung müssten Bauzeiten für zahlreiche Baumaßnahmen koordiniert werden. “Einen Wärmeplan aufzustellen ist ein komplexer Prozess und nimmt in der Regel zwei bis drei Jahre in Anspruch. Das gibt es nicht zum Nulltarif.”

Wichtig sei auch, dass Vorreiter-Kommunen, die bereits freiwillig oder auf Basis landesrechtlicher Vorgaben Wärmepläne aufgestellt haben, nicht benachteiligt würden. “Bereits fertige Wärmepläne müssen anerkannt werden”, sagte Dedy. Auch müsse klar sein, dass eine kommunale Wärmeplanung keinen Anspruch auf eine Versorgung mit einem bestimmten Energieträger wie Wasserstoff oder Biogas garantiere.

“Deswegen ist es gut, dass Anbieter von Gasheizungen ab Januar 2024 nur nach einer verpflichtenden Beratung der Kunden verkaufen dürfen”, so Dedy. Die müssten wissen, welche Optionen sie bei der Wärmeversorgung haben, damit sie nicht in eine Kostenfalle laufen oder in die falsche Technologie investieren.

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Bildhinweis: Heizungsrohr

Zusammenfassung

  • Die meisten Städte haben bereits vor den geplanten gesetzlichen Regelungen mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen, laut einer Umfrage des Deutschen Städtetages.
  • Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes verlangt von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, bis 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Alle anderen Städte haben bis 2028 Zeit.
  • Städte analysieren den Wärmebedarf in den Quartieren und entscheiden, wo der Ausbau der Fernwärme und wo eine dezentrale Versorgung, z.B. über Wärmepumpen, sinnvoll ist.
  • Die Erstellung eines Wärmeplans ist ein komplexer Prozess und dauert typischerweise zwei bis drei Jahre.
  • Kommunen, die bereits freiwillig oder aufgrund von landesrechtlichen Vorgaben Wärmepläne erstellt haben, dürfen nicht benachteiligt werden und ihre fertigen sollten anerkannt werden.
  • Kommunale Wärmepläne garantieren keinen Anspruch auf eine Versorgung mit einem bestimmten Energieträger, wie Wasserstoff oder Biogas.
  • Ab Januar 2024 dürfen Gasheizungen nur nach einer obligatorischen Beratung der Kunden verkauft werden, um zu gewährleisten, dass die Menschen ihre Optionen zur Wärmeversorgung kennen und nicht in eine Kostenfalle geraten oder in die falsche Technologie investieren.
  • Fazit

    Laut einer Umfrage des Deutschen Städtetages haben die meisten Städte bereits begonnen, an einer kommunalen Wärmeplanung zu arbeiten, die gemäß dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 2026 und allen anderen bis 2028 vorgelegt werden muss. Der Prozess ist komplex und dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Es ist wichtig, dass Städte, die bereits Wärmepläne aufgestellt haben, nicht benachteiligt werden und dass eine kommunale Wärmeplanung keine Versorgung mit einem bestimmten Energieträger garantiert. Ab 2024 sollen Kunden vor dem Kauf einer Gasheizung verpflichtend beraten werden, um Kostenfallen und Fehlinvestitionen zu vermeiden.

    Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH