Bundesregierung lies Heizungsgesetz von Gutachtern vorbereiten

() – Die Bundesregierung hat den umstrittenen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch von externen Beratern vorbereiten lassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Fraktionschefs der Linken im Bundestag, Dietmar Bartsch, hervor, über die die “Welt am Sonntag” berichtet.


Demnach wurde das Institut für Energie- und Umweltforschung (Ifeu) im 2021 mit der “Analyse, Bewertung und Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung von Anforderungen im Gebäude-Energiegesetz” betraut. Der Auftrag für das Gutachten umfasste drei “Arbeitspakete” mit 19 “Unterarbeitspaketen”, für die weitere Institute einbezogen wurden. Unteraufträge gingen unter anderem an das Öko-Institut, die Deutsche Energieagentur, die Stiftung Umweltenergierecht und Econsult. “Der Festpreis für alle Arbeitspakete des Gutachtens inklusive der separat zu beauftragenden optionalen Arbeitspakete beträgt insgesamt 1.809.695 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer”, teilte Philipp Nimmermann, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, mit. Bartsch kritisierte das Vorgehen. “Es ist kurios, wie viele externe Dritte auf Steuerzahlerkosten die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Heizungsgesetzes beraten haben, und dass dann dieser Murks dabei herauskommen konnte”, kommentierte der Linksfraktionschef. Es sei “bemerkenswert, dass von all den Experten niemand den Hinweis gab, zuerst eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen, wie die Linke es bereits Mitte April vorgeschlagen hat”. Das Heizgesetz sei “undurchdacht und unseriös”, sagte Bartsch. “Dass die Ampel das GEG unverändert Anfang September beschließen will, ist ein Affront gegenüber Bundesverfassungsgericht und Bundestag”, so der Linken-Politiker. Ifeu-Geschäftsführer Martin Pehnt wies Bartschs Vorwurf zurück: Bereits der erste GEG-Entwurf sei auf eine “Verzahnung” mit der kommunalen Wärmeplanung ausgerichtet gewesen, erklärte Pehnt auf Nachfrage. Das Grundkonzept der zweiten GEG-Novelle habe “eine mögliche kommunale Wärmeplanung immer mitgedacht und ist damit über den Koalitionsvertrag hinausgegangen, der eine `stumpfe Einhaltung` von 65 Prozent Erneuerbare Energie für jede neu eingebaute Heizungen vorsah”. Institute wie das Ifeu hätten die schon Anfang der 2000er Jahre auf die Notwendigkeit kommunaler Wärmeplanung nach skandinavischem Vorbild hingewiesen, so Pehnt. “Es war ein großes Versäumnis der Wärmepolitik vor 2021, dies nicht aufgegriffen zu haben”, sagte der Ifeu-Geschäftsführer. “Auch im Koalitionsvertrag der Ampel war – offenbar bewusst – noch nicht von einer verpflichtenden, sondern nur von einer flächendeckenden Wärmeplanung die Rede.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ausbau einer alten Gasheizung am 10.07.2023

Bundesregierung lies Heizungsgesetz von Gutachtern vorbereiten

Zusammenfassung

  • Bundesregierung beauftragt externen Beratern zur Vorbereitung des Entwurfs zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (Ifeu) beauftragt zur Analyse und Erarbeitung von Vorschlägen
  • Gutachten umfasst insgesamt 1,8 Millionen Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer
  • Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch kritisiert das Vorgehen und das Ergebnis als “undurchdacht und unseriös”
  • Ifeu-Geschäftsführer Martin Pehnt verteidigt den GEG-Entwurf und betont, dass eine kommunale Wärmeplanung immer mitgedacht wurde

Fazit

Die Bundesregierung hat für die Erarbeitung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) externe Berater hinzugezogen. Dazu zählt das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (Ifeu), das im Oktober 2021 den Auftrag zur Analyse und Bewertung erhielt. Der Gesamtauftrag, der in abgetrennt zu beauftragenden Arbeitspaketen unterteilt ist, hatte einen Wert von 1,8 Millionen Euro. Kritiker bemängeln das Vorgehen der und bezeichnen das Heizgesetz als “undurchdacht und unseriös”. Das Ifeu weist jedoch darauf hin, dass das Grundkonzept zur GEG-Novelle eine mögliche kommunale Wärmeplanung beinhaltet.

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