Bericht: Familienministerium kappt Pläne zur Kindergrundsicherung

Berlin () – Das Bundesfamilienministerium unter Leitung von Lisa Paus (Grüne) soll die ambitionierten Reformziele für die Kindergrundsicherung gekappt haben. Das geht aus einem neuen Eckpunktepapier hervor, über das die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet.

Der ursprüngliche Anspruch, dass es sich um „eines der zentralen – und sozialpolitischen der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode“ handelt, wird in dem Papier nicht wiederholt. Zu zahlreichen Schnittstellenproblemen und Verwaltungsfragen enthält das Papier noch Leerstellen. Ungelöst blieben etwa die Zusammenarbeit von Familienkassen und Jobcentern. Weder zur genauen Höhe des einkommensunabhängigen Garantiebetrages, der das Kindergeld ersetzen soll, noch zur Ausgestaltung des einkommensabhängigen Zusatzbetrages fänden sich Zahlen.

Einige Streitpunkte, etwa die von und SPD gewünschte Angleichung des Garantiebetrages an die maximale Höhe des steuerlichen Kinderfreibetrages wurden in die Zukunft verschoben. Dass die Kindergrundsicherung 2025 wie geplant als familienpolitisches Prestigeobjekt der Ampelkoalition in Kraft treten wird, erscheint aufgrund dieser jüngsten Entwicklung sowie der anhaltenden Finanzierungsstreitigkeiten mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) fraglich. Ein großes Fragezeichen steht auch noch hinter der geplanten Neuermittlung des Kinderexistenzminimums, für die federführend das Bundessozialministerium von Hubertus Heil (SPD) zuständig ist. Eine Zielvorgabe wie im ersten Entwurf, dass Garantiebetrag und Zusatzbetrag „an der Mitte der “ ausgerichtet werden sollen, enthalte der Entwurf des neuen Eckpunktepapiers nicht mehr, ist zu hören.

Nunmehr werde lediglich versichert, dass Leistungsverschlechterungen für die Familien in der Kindergrundsicherung ausgeschlossen werden. Vor allem fehlt weiterhin der finanzielle Rahmen. Paus habe Lindner zuletzt gesagt, sie benötige 8 bis 11 Milliarden pro Jahr, heißt es. Daraufhin sei das Gespräch sehr schnell beendet gewesen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kinder hinter einem Gitter

Zusammenfassung

  • Das Bundesfamilienministerium unter Lisa Paus (Grüne) soll die Reformziele für die Kindergrundsicherung reduziert haben, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
  • Die ursprünglichen Pläne, eines der wichtigsten familien- und sozialpolitischen Projekte der Bundesregierung zu sein, wurden nicht wieder aufgegriffen.
  • Es gibt noch offene Fragen bezüglich der Zusammenarbeit von Familienkassen und Jobcentern, der genauen Höhe des einkommensunabhängigen Garantiebetrags und der Ausgestaltung des einkommensabhängigen Zusatzbetrags.
  • Streitpunkte wie die geplante Angleichung des Garantiebetrages an die maximale Höhe des steuerlichen Kinderfreibetrages wurden auf die Zukunft verschoben.
  • Es ist unsicher, ob die Kindergrundsicherung 2025, wie ursprünglich geplant, in Kraft treten wird, vor allem angesichts finanzieller Unstimmigkeiten mit Finanzminister Christian Lindner (FDP).
  • Das Bundesfamilienministerium versichert nur noch, dass keine Leistungsverschlechterungen für Familien in der Kindergrundsicherung vorgenommen werden. Es fehlt jedoch weiterhin ein finanzieller Rahmen.
  • Lisa Paus soll Christian Lindner mitgeteilt haben, dass sie jährlich 8 bis 11 Milliarden Euro benötigt.

Fazit

Das Bundesfamilienministerium unter Führung von Lisa Paus (Grüne) soll die geplanten Reformen zur Kindergrundsicherung reduziert haben. Das geht aus einem neuen Eckpunktepapier hervor. Zentrale Herausforderungen wie die Zusammenarbeit von Familienkassen und Jobcentern oder die genaue Höhe des einkommensunabhängigen Garantiebetrages sind nach wie vor nicht gelöst. Streitigkeiten über die Finanzierung und die geplante Neubewertung des Kinderexistenzminimums werfen zudem Fragen auf, ob die Reform 2025 wie geplant umgesetzt werden kann. Es fehlt immer noch ein finanzieller Rahmen, was zu Spannungen mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) führt. In der aktuellen Fassung des Papiers fehlen etwa Zielformulierungen aus dem ersten Entwurf.

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