Antrag auf Kindergrundsicherung soll andere Anträge ersetzen

Nürnberg () – Im Antrag auf Kindergrundsicherung sollen nach den Plänen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) Anträge auf verschiedene andere Leistungen bereits inbegriffen sein. “Bisher mussten zum Beispiel Kindergeld oder Kinderzuschlag getrennt in der Familienkasse beantragt werden, weil man die steuerrechtlichen Daten aus dem einen Antrag für Kindergeld nicht mit den sozialrechtlichen Daten des Kinderzuschlags zusammenführen und nutzen durfte”, sagte der Chef der Familienkasse bei der Bundesagentur für , Karsten Bunk, zu “Business Insider”.


mussten gleich mehrmals zur Familienkasse oder anderen Institutionen und mehrfach Anträge ausfüllen. Mit der Kindergrundsicherung wird es nur noch einen geben”, so Bunk. “Zudem soll er zusätzlich den Regelsatz im Bürgergeld sowie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und eine Wohnkostenpauschale bündeln. Das heißt: können jetzt alle Leistungen auf einmal beantragen und wir unterstützen jeden Weg des Zugangs mit Beratung.”

Die Familienkasse soll nach bisherigen Plänen die geplante Kindergrundsicherung umsetzen. Laut Bunk seien dazu 405 lokale Anlaufstellen geplant, so genannte Familiencenter. Mit ihnen soll der bisherige Gang zu unterschiedlichen Ämtern für verschiedene Leistungen obsolet werden. sollen so bürokratiefrei an Leistungen kommen.

“Wir wollen die Eltern per Push-Nachricht über die Kindergrundsicherung informieren. Dafür werden wir unser Internetportal künftig so aufstellen, dass es auf Basis des Kindergrundsicherungschecks zwölfmonatige Bewilligungspakete aller Leistungen ausrechnen kann und als Push-Nachricht zuschickt”, sagte Bunk. “Auch über den Garantie-Betrag, dem bisherigen Kindergeld, wollen wir über Push-Nachrichten informieren, wenn es rechtlich erlaubt wird. Und man kann in jeder Phase des Lebens regelmäßig weitere Push-Nachrichten schicken, welche Leistungen es jetzt wieder geben kann.”

Der Familienkassen-Chef rechnet mit Verwaltungsausgaben für die Umsetzung der Kindergrundsicherung von 500 Millionen für das Startjahr der Kindergrundsicherung 2025.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Mutter mit Kind und Kinderwagen am 21.08.2023

Antrag auf Kindergrundsicherung soll andere Anträge ersetzen

Zusammenfassung

– Im Antrag auf Kindergrundsicherung sollen andere Leistungen wie Kindergeld oder Kinderzuschlag inbegriffen sein
– Nur noch ein Antrag notwendig, statt mehrmals zur Familienkasse oder anderen Institutionen gehen zu müssen
– Kindergrundsicherung soll Regelsatz im Bürgergeld, Bildungs- und Teilhabepaket sowie Wohnkostenpauschale bündeln
– Menschen können alle Leistungen auf einmal beantragen, unterstützt durch Beratung
– Familienkasse plant 405 lokale Anlaufstellen (Familiencenter) für geplante Kindergrundsicherung
– Bisheriger Gang zu unterschiedlichen Ämtern für verschiedene Leistungen soll entfallen
– Bürokratiefreier Zugang zu Leistungen für Familien
– Eltern sollen per Push-Nachricht über Kindergrundsicherung informiert werden
– Verwaltungsausgaben für Umsetzung der Kindergrundsicherung im Startjahr 2025 geschätzt auf 500 Millionen Euro

Fazit

Die Pläne zur Einführung der Kindergrundsicherung in Deutschland sollen die Beantragung staatlicher Leistungen für Familien vereinfachen. Dabei sollen verschiedene Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld oder das Bildungs- und Teilhabepaket in einem Antrag zusammengefasst sein. Das Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Familien zu reduzieren und die Informationsvermittlung über Push-Nachrichten zu erleichtern. Die Familienkasse plant, 405 Familiencenter als lokale Anlaufstellen einzurichten. Die Verwaltungsausgaben für die Umsetzung der Kindergrundsicherung im Startjahr 2025 werden auf 500 Millionen Euro geschätzt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH