Finanzrahmen für Kindergrundsicherung steht

Berlin () – Im Streit um die geplante Kindergrundsicherung hat sich die Bundesregierung auf einen Finanzrahmen sowie weitere Eckpunkte geeinigt. “Für die Kindergrundsicherung werden wir im Jahr 2025 Gesamtkosten von rund 2,4 Milliarden veranschlagen”, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) am Montag in Berlin.


“Nach 2025 gehen wir von einer steigenden Inanspruchnahme aus.” Bis dahin würden sich Kinderzuschlag, Kindergeld und Regelsätze weiter erhöhen, was zu “weiteren Verbesserungen” für die führen werde, so Paus. “Komplizierten Antragsverfahren” bei unterschiedlichen Behörden sollen mit der Kindergrundsicherung beendet werden, der Antrag soll stattdessen von zu Hause erledigt werden können. “Frisch gebackene Eltern melden ihr Kind an, beantragen Kindergrundsicherung und geben ihr Einverständnis, dass abgeglichen werden, mehr müssen sie nicht tun”, so die Ministerin.

Dann erhalte jedes Kind einen “Kindergarantiebetrag” und je nachdem, was die Eltern verdienen, auch einen “Kinderzusatzbetrag”. Der “Kindergarantiebetrag” sei dabei der neue Name für das Kindergeld. Der neue Garantiebetrag werde zudem weiter steigen, sobald sich das Existenzminimum weiter erhöhe. Im Rahmen der Pläne ist entsprechend eine Neuberechnung des sogenannten soziokulturellen Existenzminimums vorgesehen.

Neu ist laut Paus auch, dass volljährige künftig direkt den “Kindergarantiebetrag” erhalten sollen. “Wir können noch nicht sagen, wie hoch die Regelsätze 2025 sein werden. Hier sind wir auf die Berechnung des Statistischen Bundesamts angewiesen.” Aber schon heute sei klar, dass es zu “spürbaren Steigerungen” gegenüber dem Status quo kommen werde.

“Das heißt, mehr als die Hälfte der Unterhaltszahlungen verbleiben beim Kind zusätzlich zum Zusatzbetrag.” Die Situation von Alleinerziehenden soll ebenfalls verbessert werden: Man habe sich darauf verständigt, dass Unterhaltszahlungen künftig nur zu 45 Prozent als Einkommen in die Berechnung des Zusatzbetrages einfließen und nicht mehr zu 100 Prozent wie bisher, so Paus. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hob unterdessen hervor, dass man keine “generellen Leistungserhöhungen” verabredet habe. Von einer Reform der sozialen Unterstützungsleistungen für Familien dürfe kein Anreiz ausgehen, sich nicht um Erwerbsarbeit, um Integration und um Sprachkenntnisse zu bemühen, so der Minister.

Zudem gab er die Prognose ab, dass es sich bei der Kindergrundsicherung mit Blick auf den Bundeshaushalt in den nächsten Jahren um die “letzte große Sozialreform” handeln werde. Mit der grundsätzlichen Einigung beendete die Ampelkoalition vorerst einen monatelangen Streit, bei dem es vor allem um die Finanzierung ging. Der Streit hatte zuletzt auch dazu geführt, dass Paus das sogenannte “Wachstumschancengesetz” des Finanzministers im Kabinett blockiert hatte. Am Montag deutete sie aber an, dass sie das “Wachstumschancengesetz” bei der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg nicht mehr blockieren werde.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Spielendes Kind (Archiv)

Finanzrahmen für Kindergrundsicherung steht

Zusammenfassung

  • Bundesregierung einigt sich auf Finanzrahmen für Kindergrundsicherung
  • Gesamtkosten von rund 2,4 Milliarden Euro im Jahr 2025 veranschlagt
  • Kinderzuschlag, Kindergeld und Regelsätze sollen bis 2025 weiter erhöht werden
  • Komplizierte Antragsverfahren bei unterschiedlichen Behörden sollen beendet werden
  • Jedes Kind erhält einen “Kindergarantiebetrag” und möglicherweise einen “Kinderzusatzbetrag” je nach Elterneinkommen
  • Kindergarantiebetrag ist neuer Name für Kindergeld und wird weiter steigen
  • Volljährige Kinder sollen künftig direkt den Kindergarantiebetrag erhalten
  • Unterhaltszahlungen für Alleinerziehende sollen nur zu 45% als Einkommen in die Berechnung des Zusatzbetrages einfließen

Fazit

Die Bundesregierung hat sich auf einen Finanzrahmen von 2,4 Milliarden Euro im Jahr 2025 für die geplante Kindergrundsicherung geeinigt. Die neuen Richtlinien sollen komplizierte Antragsverfahren bei verschiedenen Behörden beenden und eine Online-Beantragung ermöglichen. Jedes Kind erhält einen “Kindergarantiebetrag” (eine Umbenennung des Kindergelds) sowie einen “Kinderzusatzbetrag”, der vom Einkommen der Eltern abhängt. Volljährige Kinder sollen direkt den “Kindergarantiebetrag” erhalten und die Situation von Alleinerziehenden wird verbessert, indem Unterhaltszahlungen nur noch zu 45% als Einkommen in die Berechnung des Zusatzbetrags einfließen.

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