Straßburg () – Das EU-Parlament hat am Mittwoch einen Vorschlag für ein Gesetz zu Künstlicher Intelligenz (KI) beschlossen. Demnach soll KI zur biometrischen Überwachung, Emotionserkennung und Vorhersagenden Polizeiarbeit weitgehend verboten werden.
Darüber hinaus sollen generative KI-Systeme wie ChatGPT offenlegen müssen, dass der Inhalt durch KI generiert wurde. Zudem werden Anwendungen, die zur Beeinflussung von Wählern bei Wahlen eingesetzt werden können, als “hochriskant” eingestuft. “Alle Augen sind heute auf uns gerichtet: Während die großen Tech-Unternehmen wegen ihrer eigenen Kreationen Alarm schlagen, hat Europa bereits eine konkrete Antwort auf die Risiken vorgeschlagen, die KI zu verursachen beginnt”, kommentierte der italienische Abgeordnete Brando Benifei die Ergebnisse. Vor zwei Jahren hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für ein weltweit erstes Gesetz zur Regulierung von KI vorgelegt.
Nach der Einigung im Parlament können nun die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten und der Kommission über den endgültigen Wortlaut des Gesetzes beginnen.
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Zusammenfassung
- EU-Parlament beschließt Vorschlag für Künstliche Intelligenz (KI) Gesetz.
- Biometrische Überwachung, Emotionserkennung und Vorhersagende Polizeiarbeit durch KI weitgehend verboten.
- Generative KI-Systeme müssen offenlegen, dass Inhalte durch KI generiert wurden.
- Anwendungen zur Beeinflussung von Wählern bei Wahlen als “hochriskant” eingestuft.
- Verhandlungen mit Mitgliedsstaaten und EU-Kommission über endgültigen Wortlaut des Gesetzes können beginnen.
Fazit
Das EU-Parlament hat einen Vorschlag für ein Gesetz zu Künstlicher Intelligenz (KI) beschlossen. Demnach sollen KI-Anwendungen zur biometrischen Überwachung, Emotionserkennung und Vorhersagenden Polizeiarbeit weitgehend verboten werden. Generative KI-Systeme wie ChatGPT müssen offenlegen, dass sie KI-generierte Inhalte nutzen. Anwendungen zur Wählerbeeinflussung bei Wahlen werden als “hochriskant” eingestuft. Nun können Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten und der Kommission über den endgültigen Wortlaut des Gesetzes beginnen.
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