Bundesregierung entschärft Gesetz zur Wärmeplanung

() – Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) haben den Entwurf für das “Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze” etwas entschärft. Wie die “Bild” (Montagausgabe) unter Berufung auf den aktualisierten Entwurf meldet, sollen unter anderem Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ein Jahr mehr Zeit bekommen, um einen Wärmeplan aufzustellen.


So soll die Strategie für die künftige Heizungsversorgung der Stadtbevölkerung erst bis Ende 2027 erstellt werden – im vorangegangenen Entwurf war von Ende 2026 die Rede. Auch bei der Ermittlung der Energiedaten von Einfamilienhäusern haben Geywitz und Habeck die Vorgaben etwas entschärft, schreibt “Bild” weiter. So sollen die nichts mehr einzeln, sondern aus Datenschutzgründen im Verbund mit mehreren anderen Häusern ausgewiesen werden. “Das dürfte ausreichend sein”, sagte eine Sprecherin des Bauministeriums der “Bild”. Zur Disposition gestellt ist demnach auch, ob die Wärmenetze ab 2030 zu mindestens 50 Prozent “des über das Wärmenetz bereitgestellten jährlichen Bruttoendenergieverbrauchs mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination aus beidem gespeist werden” sollen oder nun doch weniger. Wie die Zeitung weiter schreibt, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte den Gesetzentwurf geprüft und “keine Einwände”.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gas-Heizung aus den 90ern

Bundesregierung entschärft Gesetz zur Wärmeplanung

Zusammenfassung

  • Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) entschärfen Entwurf für “Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze”.
  • Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern erhalten ein Jahr mehr Zeit für Erstellung von Wärmeplänen, Frist bis Ende 2027.
  • Energiedaten von Einfamilienhäusern werden aus Datenschutzgründen im Verbund mit anderen Häusern ermittelt.
  • Überprüfung des Anteils erneuerbarer Energien, unvermeidbarer Abwärme oder deren Kombination in Wärmenetzen ab 2030.
  • Bundesdatenschutzbeauftragter prüft Gesetzentwurf und hat keine Einwände.

Fazit

Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck haben den Entwurf für das “Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze” entschärft. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bekommen nun ein Jahr mehr Zeit, um einen Wärmeplan vorzulegen. Die Frist wird von Ende 2026 auf Ende 2027 verschoben. Die Vorgaben zur Ermittlung der Energiedaten von Einfamilienhäusern wurden ebenfalls angepasst: Daten sollen aus Datenschutzgründen nur im Verbund mit mehreren anderen Häusern ausgewiesen werden.

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