Kabinett soll Wärmeplanungsgesetz vor Sommerpause verabschieden

  • Bundeswirtschaftsminister und Bundesbauministerin wollen Bundesländer und Kommunen verpflichten, verbindliche für klimaneutrale Wärmenetze vorzulegen.
  • Kabinett soll Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden.
  • Kommunen sollen verpflichtet werden, zum Energieverbrauch und Zustand einzelner Gebäude zu ermitteln.
  • Ziel: Klimaneutrale Wärmeversorgung in bis spätestens 2045 sicherstellen.
  • Großstädte ab 100.000 Einwohnern sollen bis spätestens Ende 2026 “Wärmepläne” erstellen, kleinere Städte und Landkreise bis Ende 2028.

() – Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) wollen die Bundesländer und Kommunen verpflichten, verbindliche Pläne für klimaneutrale Wärmenetze vorzulegen. Das Kabinett soll das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden, wie die “Bild” (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Regierungskreise und einen entsprechenden Gesetzentwurf berichtet.


Mit dem Gesetz sollen die Kommunen dazu verpflichtet werden, zahlreiche Daten zum Energieverbrauch und zum Zustand jedes einzelnen Gebäudes zu ermitteln. Aus den Daten sollen dann Wärmepläne entstehen, um bis spätestens 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland sicherzustellen. Konkret sollen die Kommunen zunächst “gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche (…) der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr” ermitteln, heißt es in dem 89-seitigen Entwurf mit dem Titel “Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze”. Die Kommunen sollen ebenfalls aufnehmen, wie in den Gebäuden geheizt wird, “zum Beispiel zentraler Brennwertkessel, Etagenheizung Therme”, und wann die Heizungsanlage in Betrieb genommen wurde. Außerdem sollen zahlreiche “Informationen zum Gebäude” erfasst werden “mindestens zur Lage (Adresse oder amtliche Liegenschaftsbezeichnung), zur Nutzung, zum Baujahr sowie zu geschützter Bausubstanz (z.B. Denkmal-/Ensembleschutz)”. Aus den Daten sollen dann “Bestandsanalysen” erstellt werden, die in entsprechende “Wärmepläne” münden sollen. Großstädte ab 100.000 Einwohnern sollen bis spätestens Ende 2026 entsprechende “Wärmepläne” erstellen. Kleinere Städte und Landkreise (bis 100.000 Einwohner) haben bis Ende 2028 Zeit.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Heizung

Kabinett soll Wärmeplanungsgesetz vor Sommerpause verabschieden

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