Grüne wollen Waffenrecht deutlich verschärfen

– Die wollen das Waffenrecht in Deutschland verschärfen
– Extremisten sollen nicht mehr leicht an legale Schusswaffen gelangen können
– Verfassungsschutz soll alle Waffenbesitzer nachträglich durchleuchten
sollen Extremisten in jedem Fall die Waffenerlaubnis verweigern müssen
– Extremismus als absoluter Unzuverlässigkeitsgrund für Waffenbesitz vorgeschlagen
gehen über bisherige Reformvorschläge der Bundesinnenministerin hinaus
– Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht konsequente Entwaffnung von Extremisten als Ziel

() – Die Grünen wollen das Waffenrecht deutlich verschärfen. “Wir sehen immer wieder, dass Extremisten zu leicht an legale Schusswaffen kommen und Behörden Probleme bei ihrer Entwaffnung haben”, sagte der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich dem Nachrichtenportal T-Online.


Die Ampelkoalition müsse da “endlich vorankommen”. Auf Basis eines Gutachtens des Bonner Rechtswissenschaftlers Klaus Ferdinand Gärditz, über welches das Nachrichtenportal berichtet, schlägt Emmerich Verschärfungen der bisherigen Rechtslage vor: So soll zum Beispiel der Verfassungsschutz alle Waffenbesitzer nachträglich durchleuchten, bei denen das noch nicht geschehen ist. Eine sogenannte Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist bei der Zuverlässigkeitsprüfung erst seit 2020 vorgesehen. “Teil einer konsequenten Entwaffnung muss die Überprüfung sogenannter Altfälle in Verbindung mit der neu zu schaffenden Regelung sein”, sagte Emmerich, Obmann der Grünen im Innenausschuss des Bundestages.

“Dass eine große Anzahl an Waffenbesitzern bisher keiner Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden unterlag, sorgt für ein Sicherheitsrisiko.” Gärditz schreibt in seinem Gutachten von einer “sinnvollen Regelungsergänzung”, die auch verfassungsrechtlich “verhältnismäßig” sei. Zudem soll künftig rechtlich sichergestellt werden, dass die Behörden einem Extremisten in jedem Fall die Waffenerlaubnis verweigern müssen. Dazu schlägt Gärditz vor, extremistische Bestrebungen bei der Bewertung der Zuverlässigkeit eines potenziellen Waffenbesitzers rechtlich “heraufzustufen”.

Statt Extremismus als sogenannte Regelunzuverlässigkeit zu bewerten, die nur “in der Regel” zur Verweigerung einer Waffenerlaubnis führt, soll er zu einem sogenannten absoluten Unzuverlässigkeitsgrund werden. “Es ist absurd, dass Waffenbehörden bei bekannten Extremisten quasi Gründe dafür suchen müssen, die ihnen den Waffenbesitz weiter erlauben”, sagte Emmerich. “Extremistische Bestrebungen eines Waffenbesitzers müssen zwingend zum Entzug der Erlaubnis führen.” Gärditz zufolge kann eine solche änderung die “Verwaltung entlasten” und “Vollzugsdefizite” abbauen.

Die Pläne gehen damit deutlich über das hinaus, was Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bislang als Reform des Waffenrechts vorgeschlagen hat. Emmerich verweist jedoch auf den Koalitionsvertrag der Ampelregierung. Dort ist als Ziel festgehalten, Extremisten “konsequent zu entwaffnen”.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sportwaffen

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