Verfassungsschutzämter enthalten Waffenbehörden Erkenntnisse vor

– Extremistische Besitzer legaler Waffen müssen nicht immer den Entzug ihrer Waffenerlaubnis befürchten.
– Die meisten Verfassungsschutzbehörden der Bundesländer übermitteln Waffenbehörden nur offene Erkenntnisse.
– Informationen aus nachrichtendienstlichen Quellen, wie V-Leuten oder Abhörmaßnahmen, werden oft nicht weitergegeben.
– Fast 1.300 Extremisten besitzen derzeit eine Waffenerlaubnis.
– Die kritisieren die derzeitige Praxis der Informationsweitergabe und fordern eine rechtssichere Lösung zum Informationsaustausch.
– Der derzeitige Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Waffengesetzes sieht den Verlust der Waffenerlaubnis nicht zwangsläufig vor.

Berlin () – Extremistische Besitzer legaler Waffen müssen trotz vorliegender Erkenntnisse des Verfassungsschutzes mitunter nicht den Entzug ihrer Waffenerlaubnis fürchten. Eine Umfrage der “Welt am Sonntag” unter den 16 Bundesländern ergab, dass die Verfassungsschutzbehörden der meisten Bundesländer den für die Erteilung und den Entzug von Waffenerlaubnissen zuständigen kommunalen Waffenbehörden lediglich sogenannte offene Erkenntnisse übermitteln.


Informationen aus nachrichtendienstlichen Quellen, etwa von V-Leuten oder aus Abhörmaßnahmen, enthalten die Verfassungsschutzbehörden der meisten Bundesländer den Waffenbehörden dagegen vor. Auf Anfrage gaben lediglich Berlin, , und an, dass die Verfassungsschutzbehörden ihrer Länder die Waffenbehörden auch über nachrichtendienstlich erlangte Erkenntnisse informierten. Andere Länder verwiesen auf ihre jeweiligen Verfassungsschutzgesetze, die eine Weitergabe solcher Erkenntnisse unmöglich machten. Die Umfrage der “Welt am Sonntag” ergab, dass derzeit fast 1.300 Extremisten im Besitz einer Waffenerlaubnis sind.

In Sachsen zählten die Behörden nach Auskunft des Landesinnenministeriums Ende vergangenen Jahres 71 extremistische Waffenbesitzer. 41 dieser Personen durchliefen zurzeit sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfungen, in deren Folge ihre Waffen eingezogen werden können. Zu den 30 weiteren extremistischen Waffenbesitzern konnte der Verfassungsschutz den Waffenbehörden laut sächsischem Innenministerium dagegen “aus Geheimhaltungsgründen keine Hinweise übermitteln”. Die Grünen kritisierten die derzeitige Praxis der Informationsweitergabe.

“Es darf nicht sein, dass die Verfassungsschutzbehörden in dieser Zahl Informationen über bewaffnete Extremisten zurückhalten”, sagte der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, Marcel Emmerich der “Welt am Sonntag”. “Die Innenministerin ist aufgefordert, mit den Bundesländern den Vollzug zu stärken und eine rechtssichere Lösung zum Informationsaustausch zu suchen”, sagte Emmerich. Bei Erkenntnissen über extremistische Bestrebungen müsse der Entzug der Waffenerlaubnis zwingende Folge sein. Das derzeitige Waffengesetz und der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Anfang Januar vorgelegte Entwurf für eine Verschärfung des sähen den Verlust der Waffenerlaubnis laut Gesetzestext aber nicht zwangsläufig, sondern gemäß Gesetzestext lediglich “in der Regel” vor.

“Der vorliegende Entwurf ist unserer Ansicht nach an dieser Stelle nicht ausreichend”, sagte Emmerich.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Verfassungsschutzämter enthalten Waffenbehörden Erkenntnisse vor

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