Finanzielle Hilfe vom Staat und wem sie zusteht

Jede finanzielle Hilfe vom Staat soll denjenigen in der helfen, die im Nachteil sind. So haben Eltern ein Anrecht auf Elterngeld und auch auf Kindergeld, Alleinerziehende bekommen einen Vorschuss auf den Unterhalt und wer studiert, kann BAföG beantragen. Wenn das für die Miete nicht reicht, dann gibt es Wohngeld. Auch alle, die sich weiterbilden möchten und nicht die nötigen finanziellen Mittel haben, können entsprechende Leistungen zur Bildung in Anspruch nehmen.

Die finanzielle Hilfe durch die Grundsicherung im Alter

Eine sehr bekannte finanzielle Hilfe durch den Staat ist die Grundsicherung im Alter. Nach dem 12. Sozialgesetzbuch sieht diese Leistung eine Hilfe für die Bürger vor, die kein Vermögen und auch kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben. Die finanzielle Hilfe nennt sich Grundsicherung, ist aber auch unter dem Namen Sozialhilfe bekannt. Grundsicherung wird gezahlt, damit sich die Empfänger das kaufen können, was lebensnotwendig ist. Zu diesen Ausgaben gehört die Miete, die Heizkosten, Kleidung und Essen. Die finanzielle Hilfe im Alter wird älteren Menschen gezahlt, die von einer kleinen Rente nicht leben können. Auch wer bedingt durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr arbeiten kann, hat ein Anrecht auf Grundsicherung.

Geld für Eltern und Kinder

Ebenfalls eine bekannte Form der finanziellen Hilfe vom Staat ist das Kindergeld. Der Staat zahlt es allen Kindern unter 18 Jahren, aber auch demjenigen, der bereits volljährig ist und eine Ausbildung macht. Kindergeld kann ein Leben lang gezahlt werden, wenn es sich um ein Kind mit Behinderung handelt, das in späteren Jahren nicht für sich selbst sorgen kann. Für das erste und das zweite Kind bekommen die Eltern 194,- , für das dritte Kind gibt es 200,- Euro. Für jedes vierte und alle weiteren zahlt der Staat dann 225,- Euro. Nach der Geburt eines Kindes zahlt der Staat nicht nur Kindergeld, sondern auch Elterngeld. Voraussetzung ist allerdings, dass die Eltern ihr Kind zu Hause versorgen. Diese finanzielle Hilfe vom Staat beträgt mindestens 300,- Euro und maximal 1800 Euro pro Monat. Wie hoch das Elterngeld letztendlich ist, das ist immer davon abhängig, wie hoch der Verdienst der Eltern vor der Geburt des Kindes war.

Zuschüsse für Alleinerziehende

Nach dem Gesetz müssen Eltern für ihre Kinder sorgen, leben die Eltern jedoch getrennt, dann muss ein Elternteil Unterhalt zahlen. Denkbar ist jedoch, dass der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen will oder kann. Ist das der Fall, dann gibt es die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Für Kinder bis fünf Jahre gibt es 154,- Euro, für Kinder zwischen sechs und elf Jahren sind es 205,- Euro. Für Kinder, die zwischen zwölf und 17 Jahre alt sind, beläuft sich die finanzielle Hilfe auf 273,- Euro. Voraussetzung ist aber, dass die Kinder keine Sozialleistungen bekommen und der Elternteil, der alleine erzieht, mindestens 600,- Euro brutto im Monat verdient und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bekommt. Der Unterhaltsvorschuss ist zudem begrenzt und wird nicht länger als sechs Jahre gezahlt.

Das steht Schülern und Studenten zu

Studenten und Schüler gehören nicht zu den Großverdienern. Die meisten jungen Leute, die studieren, müssen arbeiten gehen, auf Zuwendungen ihrer Eltern hoffen oder BAföG beantragen. Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsgesetz, eine finanzielle Hilfe für Studenten und Schüler. Alle, die nicht genug Geld für ein Studium haben, können BAföG als finanzielle Hilfe beantragen, mehr als 735,- Euro im Monat gibt es allerdings nicht. Auch das Alter spielt beim BAföG eine entscheidende Rolle, denn wer zu Beginn des Studiums oder der Ausbildung älter als 30 Jahre ist, der bekommt keine Förderung. Handelt es sich hingegen um ein Master-Studium, dann steigt die Altersgrenze auf 35 Jahre. BAföG ist kein Geschenk vom Staat, sondern nur eine Art Kredit, die Hälfte der finanziellen Hilfe muss zurückgezahlt werden. Alle, die nach dem 1. März 2001 ein Studium begonnen haben, müssen eine Höchstsumme von 10.000 Euro zurückzahlen. Ratenzahlungen sind erlaubt und die kleinste Rate liegt hier bei 105.- Euro.

Günstiger wohnen mit Wohngeld

Familien oder Singles, die nicht genug Geld zum Wohnen haben, können als finanzielle Hilfe Wohngeld beantragen. Das Wohngeld ist für Mieter ebenso gedacht wie auch für die Besitzer einer Wohnung oder eines Hauses. Aktuell gibt es in Deutschland eine halbe Million Menschen, die Wohngeld bekommen. Das Wohngeld ist für Menschen gedacht, die nur ein kleines Einkommen zur Verfügung haben und je nachdem, wie viele Menschen in einem Haushalt leben, gibt es mehr oder entsprechend weniger Wohngeld. Aber nicht jeder der ein kleines Einkommen hat, kann auch Wohngeld bekommen. Menschen, die bereits von einer anderen Behörde eine Unterstützung zu den Wohn-Kosten bekommen, können nicht noch mit Wohngeld rechnen. Das ist unter anderem bei denjenigen der Fall, die Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, Übergangsgeld oder Sozialhilfe bekommen.

Immer noch umstritten – Hartz IV

Über kaum eine andere finanzielle Hilfe durch den Staat wird immer noch so kontrovers diskutiert wie über das Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz IV. In diesem Fall bekommen die Antragsteller Geld für Essen, die Miete, die Heizung, für Strom und Kleidung, aber nur dann, wenn sie auch erwerbsfähig sind. Gezahlt wird die Hilfe von den jeweiligen Jobcentern, die auch das haben, die Leistungen zu kürzen oder komplett zu streichen. Mit Hartz IV sind zahlreiche Pflichten verbunden, unter anderem müssen sich die Bezieher, wann immer es das Jobcenter verlangt, dort persönlich melden. Menschen mit einer Behinderung sind häufig auf Hartz IV angewiesen. Das betrifft außerdem Frauen, die schwanger sind, Alleinerziehende und auch Menschen, die vielleicht bedingt durch eine Krankheit, einen Mehrbedarf bei der Ernährung haben.

Fazit

Keiner kann sich davon freisprechen, einmal in eine prekäre Lebenslage zu kommen. Kommt es zu einem gravierenden finanziellen Engpass, dann ist es gut zu wissen, dass der Staat dabei hilft, die Krise besser zu überwinden. Einen umfassenden Einblick in alle Formen der staatlichen Hilfe bietet der Ratgeber „Mein Recht auf Geld vom Staat“. Die Zuwendungen durch den Staat sind aber auch für diejenigen gedacht, die sich sonst zum Beispiel kein Studium leisten könnten. Sie haben die Möglichkeit, BAföG zu beantragen, um in aller Ruhe studieren zu können. Wer bei der Scheidung keinen Unterhalt bekommt, kann sich ebenfalls an den Staat wenden, der dann einen Vorschuss auf den Unterhalt zahlt.

Bild: @ depositphotos.com / zestmarina

Finanzielle Hilfe vom Staat und wem sie zusteht

Ulrike Dietz