Auto langfristig absichern – Versicherungen und Garantien im Überblick

Auto langfristig absichern – Versicherungen und Garantien im Überblick

Das Auto zu versichern ist nicht nur wichtig, sondern in auch gesetzlich vorgeschrieben. Ob Teilkasko, Vollkasko oder Kaufpreisschutz: Es gibt viele Versicherungen, die für die unterschiedlichsten Schäden an Autos wie Vandalismus oder Personenschäden nach einem Autounfall aufkommen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Versicherungen und zeigen Ihnen, welche Garantien es gibt.

Garantien für das Auto

Für Neu- und Gebrauchtwagen gibt es Garantien. Das bedeutet, dass Sie in den ersten ein bis zwei Jahren für Sachmängel nicht aufkommen müssen. Hier muss jedoch zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden: Gewährleistung beziehungsweise Sachmängelhaftung sind gesetzlich für zwei Jahre Pflicht – die Garantie nicht. Dies gilt jedoch nicht bei Privatkäufen und auch bei Gebrauchtwagen kann der Zeitraum auf ein Jahr begrenzt werden. Die Garantie ist im Prinzip ein Zusatz zur Gewährleistung, da hier weitere Leistungen einbezogen werden, die je nach Anbieter unterschiedlich sind.

Neuwagengarantie

Kaufen Sie sich einen Neuwagen, dann bekommen Sie vom Hersteller eine Neuwagengarantie beziehungsweise eine Sachmangelhaftung für zwei Jahre. Das bedeutet, dass Sie vom Verkäufer bei Mängeln am Auto eine Reparatur verlangen können. Diese dürfen aber nur ohne Ihr Zutun entstehen, was Sie zunächst beweisen müssen. Reparaturen an Verschleißteilen sind von der Gewährleistung ausgenommen. Was alles in der Garantie enthalten ist, ist je nach Anbieter unterschiedlich. Es kann auch sein, dass die Garantie erlischt, wenn Sie eine vorher ausgemachte Kilometergrenze erreichen. Lesen Sie sich Verträge deshalb immer genau durch.

Gebrauchtwagengarantie

Nicht nur für Neuwagen, sondern auch für Gebrauchtwagen können Sie eine Garantie abschließen – und zwar entweder über den Händler, den Hersteller oder bei einer . Das Anbieten einer Garantie ist jedoch keine Pflicht und der Garantiegeber kann selbst entscheiden, welche Mängel gedeckt werden. Jedoch gibt es genau wie bei Neuwagen eine gesetzlich festgelegte Gewährleistung, die auf ein Jahr verkürzt werden kann.

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Anschlussgarantie

Auch nach Ablauf der Neuwagen- oder Gebrauchtwagengarantie kann es zu Mängeln ohne eigenes Zutun kommen. Um sich vor solchen Kosten zu schützen, konnten Sie bis Anfang 2023 beim Hersteller direkt beim Kauf eines Neuwagens eine Anschlussgarantie abschließen. Jetzt wird dies aber nicht mehr angeboten. Sie können dafür aber andere Garantieversicherungsprodukte beim Händler oder bei Versicherungen abschließen. Die Garantieverlängerung gilt je nach Anbieter dann ein bis drei Jahre.

Garantieverlängerung

Nach dem Ablaufen der Hersteller- und Anschlussgarantie können Sie eine anschließende Garantie abschließen, um weiterhin abgesichert zu sein. Dies nennt sich Garantieverlängerung. Je nach Anbieter hat die Verlängerung eine Laufzeit von ein bis drei Jahren. Jedoch gibt es dafür meist ein paar Voraussetzungen: So darf das Auto ein bestimmtes Alter oder eine gewisse Laufleistung nicht überschreiten. Was Sie noch über die Garantieversicherung wissen müssen, wird hier einmal genauer beschrieben.

Versicherungen für das Auto

Um sich vor den Kosten, die aus Schäden am Auto resultieren, zu schützen, können Sie Ihr Auto versichern. Wir zeigen Ihnen, welche Versicherungen verpflichtend sind und welche sich für Neu- oder Gebrauchtwagen eignen.

Kfz-Haftpflicht

In Deutschland ist es gesetzliche Pflicht, dass Halter eine Kfz- für ihr Auto besitzen. Dieser Versicherungsschutz kommt für Personenschäden und Schäden am Wagen des Unfallgegners auf, wenn Sie einen verursachen. So wird sichergegangen, dass das Opfer entschädigt wird, wenn Sie für den Schaden finanziell nicht selbst aufkommen können. Bei Verletzungen kann es sich schnell um sehr viel Geld handeln, da nicht nur Schmerzensgeld, sondern zum Beispiel auch Verdienstausfälle gezahlt werden müssen. Zusätzlich zur Haftpflicht können Sie einen Kfz-Schutzbrief wahrnehmen. Dieser Schutzbrief zahlt zum Beispiel die Pannenhilfe und den Abschleppdienst.

Hinweis: Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie die Schäden vorsätzlich (also beabsichtigt) verursacht haben.

Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung nicht verpflichtend. Sie können diese zusätzlich abschließen, um Schäden an Ihrem Auto nicht selbst zahlen zu müssen. Hier unterscheidet man zwischen der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Eine Teilkaskoversicherung kommt in der Regel an Schäden an Ihrem Auto auf, wenn sie durch Naturgewalten wie zum Beispiel Sturm oder Überschwemmung entstanden sind. Auch Brände oder Diebstahl können in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen sein, genauso wie ein Haarwildunfall. Je nach Anbieter können verschiedene Leistungen ein- beziehungsweise ausgeschlossen sein.

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Eine Vollkaskoversicherung kommt neben den Leistungen der Teilkasko auch auf, wenn Sie selbst einen Unfall verursacht haben und Ihr Fahrzeug beschädigt ist. Vandalismus ist ebenfalls ein Schaden, für den die Versicherung aufkommt. Bei einem Totalschaden kommt sie für den Wiederbeschaffungswert auf. Da die Vollkasko oft kostenintensiver ist, wird diese Versicherung nur für Neuwagen, geleaste oder finanzierte Wagen empfohlen. Ältere Wagen haben meist nur noch einen geringen Restwert, weshalb sich eine Vollkasko nicht mehr lohnt.

Wie hoch der Beitrag für die Voll- oder Teilkasko ist, hängt von vielen Faktoren wie zum Beispiel Ihrer Schadenfreiheitsklasse ab. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto bessere Konditionen können Sie bei der Vollkaskoversicherung bekommen. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung wirkt sich auf den Versicherungspreis aus.

Kurzzeitversicherung

Benötigen Sie nur kurzzeitig einen Versicherungsschutz für ein Auto, dann sind sogenannte Kurzzeitversicherungen passend. Diese können Sie zum Beispiel für Probefahrten oder für Mietwagen in Anspruch nehmen. Auch hier hängt der beispielsweise von der Schadenfreiheitsklasse und der Höhe der Selbstbeteiligung ab.

Kaufpreisschutz

Zusätzlich zu den oben genannten Versicherungen kann ein Kaufpreisschutz sinnvoll sein. Dieser kommt bei Diebstahl oder einem Totalschaden für die Differenz zwischen Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert auf. Denn die Kaskoversicherung zahlt nicht den Kaufpreis, sondern den Wiederbeschaffungswert. Diese Differenz kann je nach Automodell sehr groß sein. Der Kaufpreisschutz ermöglicht es Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen.

Bild: @ depositphotos.com / StudioRN