Wer sich beruflich auf eigene Beine stellen möchte, der muss eine Vielzahl von wichtigen Dingen beachten. Neben einem Businessplan und einem konkreten Plan für die Finanzierung des Unternehmens steht auch die Gründung einer Kapitalgesellschaft an. Neben einer GmbH, einer KG oder einer AG gibt es noch die Möglichkeit einer Limited, kurz Ltd. Die Gründung einer Limited galt ursprünglich als eine gute Alternative zu einer GmbH. Heute ist eine Limited eher mit einer Unternehmensgesellschaft, einer UG vergleichbar. Trotzdem ist es interessant, sich über die Gründung einer Limited zu informieren.
Der schwierige Weg zur Gründung einer Limited
Normalerweise gehört zu einer Unternehmensgründung wie einer GmbH auch eine Beglaubigung durch einen Notar, bei der Gründung einer Limited ist das aber nicht notwendig. Wichtig ist in diesem Fall, dass die Anmeldung in einem Unternehmensregister in England erfolgt. Zudem muss die Adresse des Büros in England sein, das ist zwingend vorgeschrieben. Jeder Unternehmensgründer, der sich für die Gesellschaftsform einer Limited entscheidet, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese Eintragung sehr teuer ist. Ist das Unternehmen in Deutschland beheimatet, dann gelten zusätzliche Pflichten für die Anmeldung. In diesem Fall ist zum einen eine notarielle Beglaubigung und zum anderen eine Anmeldung beim Handelsregister nötig, dazu kommt dann noch die obligatorische Gewerbeanmeldung. Für die Gründung einer Limited ist auch ein korrekter Name notwendig. Dieser ist zwar frei wählbar, jedoch muss das Wort Limited darin vorkommen.
Die Vorteile einer Limited Gründung
Der größte Vorteil bei der Gründung einer Limited im Vergleich zur Gründung einer GmbH ist, dass die Limited Gründung einfacher und auch günstiger ist. Der Gesellschaftervertrag wird in seiner einfachen Form zwar auch ohne die Beglaubigung eines Notars anerkannt, er muss aber in englischer Sprache und nach englischen Recht verfasst sein. Die Kosten für den Notar sparen die Unternehmensgründer ein, allerdings sollten sie sich über die eventuellen Kosten für die Rechtsberatung informieren. Ein weiterer großer Vorteil bei der Gründung einer Limited liegt im Mindestkapital, das nur ein englisches Pfund beträgt. Wird eine GmbH gegründet, dann sind 25.000 Euro fällig. Die Gründungsdauer einer GmbH liegt bei durchschnittlich drei Monaten, die einer Limited bei nur 14 Tagen. Wenn es schnell gehen soll, dann kann die Gründung einer Limited auch innerhalb von 24 Stunden über die Bühne gehen. Das ist ebenfalls ein großer Vorteil.
Welche Nachteile gibt es?
Die Gründung einer Limited hat leider nicht nur Vorteile, es gibt auch einige Punkte, die nachteilig sind. In einer Limited steckt nur sehr wenig eigenes Kapital, also ist auch die Haftungssumme sehr gering. Handelt es sich um das eine Pfund, dann haftet das Unternehmen auch nur für das eine Pfund. Bei einem Konkurs ist das sicher von Vorteil. Was viele bei der Gründung einer Limited leider immer wieder übersehen, ist die sehr strenge Publizitätspflicht. Diese besteht für die Erstellung der Jahresabschlüsse und der Geschäftsberichte. Beide müssen in englischer Sprache verfasst werden. Wer im Business Englisch nicht so fit ist, der muss einen vereidigten Dolmetscher engagieren, was unter Umständen sehr teuer ist. Wer das versäumt, der muss mit einer sehr hohen Geldstrafe und eventuell sogar mit einer Löschung aus dem Register rechnen. Ein weiterer Nachteil sind die Kosten, die jedes Jahr anfallen. Besonders teuer sind die Postadresse und die Vertretung des Unternehmens in England. Ein anderer Nachteil besteht darin, dass ein Limited bei deutschen Unternehmen nicht so gut ankommt. Diese englische Gesellschaftsform wird weniger akzeptiert als eine deutsche Unternehmensform und es gibt eine Menge Vorbehalte.
Was ist sonst noch wichtig?
Es ist nicht einfach, die einzelnen Gesellschaftsformen wie eine Limited oder eine GmbH auseinanderzuhalten. Hilfreich kann es sein, sich an eine sogenannte Gründungsagentur zu wenden. Allerdings ist immer Vorsicht geboten, wenn die Agentur ein Limited Paket schnüren und als eine perfekte Alternative zu einer GmbH verkaufen möchte. Die Gründung einer Limited will gut überlegt sein, denn auch bei dieser Alternative ist nicht alles Gold, was glänzt. Die englischen Rechtsformen sind eine schwierige Hürde, ebenso wie die erforderlichen Sprachkenntnisse und die hohen Anforderungen, die an die jährlichen Abschlusserklärungen und an die Geschäftsberichte gestellt werden. Das kann unter Umständen zu großen Problemen und zu hohen Kosten führen. Wichtig ist es, jemanden zu finden, der sich mit internationalem Steuerrecht auskennt. Dieses Recht ändert sich ständig und was vielleicht vor einem Jahr noch erlaubt war, wird in diesem Jahr bestraft. Alle, die auf nicht ganz legalem Wege Steuern sparen wollen, sollten von der Gründung einer Limited absehen. Alle UK-Limited-Gesellschaften waren vor zwei Jahren in einer Datenbank zu finden, die jeder einsehen konnte.
Rechte und Pflichten
Wenn der Firmensitz der neuen Limited in Deutschland ist, dann fließen die Steuern an den deutschen Staat und nicht an England. Das gilt natürlich auch, wenn es eine Büroadresse in England gibt, die ja bei der Gründung einer Limited zwingend notwendig ist. Da alle Jahresabschlüsse in englischer Sprache sein müssen, ist es ratsam, einen erfahrenen Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Wer gegen diese Pflicht der Veröffentlichung verstößt, der macht sich nach englischem Recht strafbar und bekommt eine entsprechende Strafe. Einmal im Jahr muss das Unternehmen eine Bilanz anfertigen und diese in England einreichen. Dazu kommt noch eine Ansässigkeitsbescheinigung für das eigene Finanzamt in Deutschland. Alle Abschlüsse, die ruhen, sind nicht zulässig. Es muss immer eine Bilanz der Niederlassung sein und das in dem in England gebräuchliche GAAP Format. Die Rechte und Pflichten, die für eine Limited gelten, sind mit denen einer GmbH oder eine KG nicht zu vergleichen. Wer sich jedoch für eine Limited entscheidet, der sollte diese Gründung auf jeden Fall ernst nehmen.
Fazit
Alle, die mit einem Unternehmen beruflich durchstarten möchten, müssen dazu auch die richtige Unternehmensform finden. Auf den ersten Blick ist die Gründung einer Limited eine einfache Sache mit vielen Vorteilen. Erst auf den zweiten Blick wird sichtbar, dass es einige Punkte gibt, die deutlich schwerer zu bewerkstelligen sind, als das bei einer deutschen Unternehmensform der Fall ist. Ein großer Vorteil ist sicherlich das geringe Eigenkapital in Höhe von einem englischen Pfund. Nachteilig wirkt sich allerdings aus, dass das englische Recht gültig ist. Wer international agieren möchte, der ist mit einer Limited gut beraten. Für alle, die ihren Geschäftsbereich auf Deutschland, Österreich und die Schweiz beschränken, sollten besser von einer Limited absehen.
Bild: @ depositphotos.com / Mattz90
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