Politik in Berlin: Tabaksteuergesetz
Berlin () – Im Debakel um die durch einen Gesetzgebungsfehler vorzeitig in Kraft getretene Tabaksteuererhöhung hat das Bundesfinanzministerium bislang offenbar noch keine wirksamen Schritte unternommen, um den Fehler zu beheben und geltendes Recht wieder umzusetzen. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf einen Sprecher von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU). Dieser erklärte, das Bundesministerium der Finanzen habe bisher kein formelles Berichtigungsverfahren eingeleitet.
Das Gesetz war bereits am 21. Oktober statt wie vorgesehen am 1. Januar in Kraft getreten – bei einigen Produkten wie Zigaretten sogar mit den erst für 2030 geplanten Höchstsätzen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte die Zollverwaltung daraufhin angewiesen, das Gesetz nicht anzuwenden. Den Fehler wollte er über ein Berichtigungsverfahren nach Paragraph 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) beheben.
Nach Angaben der Bundestagsverwaltung fanden bislang lediglich informelle Vorgespräche statt. Der Sprecher Klöckners sagte, erst auf der Grundlage einer konkreten und begründeten Berichtigungsbitte könne abschließend darüber befunden werden, ob die Einschätzung des Ministeriums über die Berichtigungsfähigkeit eines Fehlers im Gesetzesbeschluss geteilt und eine Einwilligung der Präsidentin des Bundestages in die Berichtigung daher erteilt werden könne.
Zudem müsse der zuständige Bundestagsausschuss beteiligt werden. Der Sprecher verwies auf Paragraph 122 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT). Auf diese Weise werde eine Beteiligung der Fraktionen im Ausschuss sichergestellt. Erst auf dieser Basis könne eine abschließende Positionierung erfolgen.
Das ursprünglich geplante Berichtigungsverfahren ist dem Bundesfinanzministerium offenbar zu riskant geworden. Stattdessen will es den Fehler nun durch eine Gesetzesänderung beheben. Ein Sprecher teilte laut „Bild“ mit, man habe sich dazu entschieden – auch um alle restlichen rechtlichen Zweifel beziehungsweise Spekulationen auszuräumen -, eine Rechtsänderung des Tabaksteuergesetzes anzustoßen. Zu diesem Zweck werde eine entsprechende Formulierungshilfe an die Regierungsfraktionen gesandt, die an das Finanzausgleichsgesetz (FAG) angehängt werden solle.
Die Änderung solle zügig im Bundestag beraten und beschlossen werden. Der Bundesrat könne die Regelung dann am 20. November endgültig beschließen. Anschließend solle die Korrektur noch im November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
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Bundesfinanzministerium (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Julia Klöckner, Lars Klingbeil
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
dts Nachrichtenagentur, Bundesfinanzministerium (Bundesministerium der Finanzen), Bild, CDU, SPD, Zollverwaltung, Bundestagsverwaltung, Bundestag, Bundestagsausschuss, Bundesrat
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- Oktober
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundesfinanzministerium hat trotz der durch einen Gesetzgebungsfehler vorzeitig in Kraft getretenen Tabaksteuererhöhung bislang kein formelles Berichtigungsverfahren eingeleitet und will den Fehler nun stattdessen durch eine Gesetzesänderung noch im November beheben.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Gesetzgebungsfehler bei der Regelung zum Inkrafttreten der Tabaksteuererhöhung
- Geplanter Beginn der Steuererhöhung erst am 1. Januar und Anwendung der Höchstsätze für Zigaretten erst 2030
- Rechtliche Zweifel an einer Fehlerkorrektur durch ein Berichtigungsverfahren nach Paragraph 61 GGO
- Erforderliche Beteiligung der Bundestagspräsidentin und des zuständigen Bundestagsausschusses am Berichtigungsverfahren
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesfinanzminister Lars Klingbeil wies die Zollverwaltung an, die vorzeitig in Kraft getretene Tabaksteuererhöhung nicht anzuwenden.
- Das Bundesfinanzministerium wollte den Fehler zunächst durch ein Berichtigungsverfahren beheben, leitete laut Bundestagsverwaltung aber bislang kein formelles Verfahren ein.
- Ein Sprecher von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner betonte, dass eine konkrete, begründete Berichtigungsbitte und die Beteiligung des zuständigen Bundestagsausschusses erforderlich seien.
- Das Finanzministerium kündigte stattdessen eine zügige Gesetzesänderung an, um rechtliche Zweifel auszuräumen.
- Die „Bild“ berichtete über das bislang ausgebliebene formelle Berichtigungsverfahren und die geplante Gesetzesänderung.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Die Zollverwaltung wurde angewiesen, das Gesetz nicht anzuwenden.
- Statt eines Berichtigungsverfahrens soll eine Änderung des Tabaksteuergesetzes angestoßen werden, um verbleibende rechtliche Zweifel auszuräumen.
- Eine entsprechende Formulierungshilfe soll an die Regierungsfraktionen gesandt und an das Finanzausgleichsgesetz angehängt werden.
- Die Änderung soll zügig im Bundestag beraten und beschlossen werden.
- Der Bundesrat könnte die Regelung am 20. November endgültig beschließen.
- Die Korrektur soll anschließend noch im November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, ein Sprecher von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erklärte, bislang sei kein formelles Berichtigungsverfahren eingeleitet worden, während ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums ankündigte, den Fehler durch eine Gesetzesänderung beheben zu wollen.
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