Panorama: Sicherheitsvorfall am Flughafen Leipzig/Halle
Schkeuditz () – Nach dem Sicherheitsvorfall am Flughafen Leipzig-Halle haben sich zwei Tatverdächtige gestellt.
Wie die Polizei am Montag mitteilte, handelt es sich um zwei Syrer. Die beiden Männer im Alter von 20 und 32 Jahren machten sich als Fahrzeugführer und Fahrzeughalter des Fahrzeugs bekannt, welches den Sicherheitszaun des Flughafens durchbrochen hatte.
Der 20-Jährige ließ über seinen Rechtsanwalt mitteilen, er habe im Bereich des Flughafens die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und dabei den Zaun durchbrochen. Danach habe er sich von der Unfallstelle entfernt; das Auto sei in der Folge auf private Veranlassung abgeschleppt worden.
Der 32-Jährige, der als Halter auftrat, machte keine näheren Angaben. Die Ermittlungen ergaben zudem, dass der 20-jährige Beschuldigte über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt.
Die Staatsanwaltschaft ordnete unter anderem die Durchsuchung des 20-jährigen Beschuldigten, seiner mitgeführten Sachen und seiner Wohnung an.
Das Fahrzeug wurde auf dem Gelände des benannten Autohandels aufgefunden. Ein Richter hatte zuvor die Beschlagnahme des Fahrzeugs und dessen Durchsuchung angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig und die Verkehrspolizeiinspektion der Polizeidirektion Leipzig haben die Ermittlungen aufgenommen.
Gegen den 20-Jährigen wird wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Gegen den 32-Jährigen wird wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung ermittelt, weil er das Führen seines Fahrzeugs durch den 20-Jährigen zugelassen haben könnte, obwohl dieser keine Fahrerlaubnis besaß.
Die Ermittlungen zu den konkreten Abläufen am Unfallort, den Tatbeteiligungen und einer möglichen Motivlage dauern an.
Der Vorfall hatte sich am Samstag gegen 23 Uhr ereignet. Am Sicherheitszaun des Flughafengeländes war eine Beschädigung festgestellt worden, woraufhin die Nordpiste gesperrt und der Flugbetrieb auf der Nordseite für mehrere Stunden eingestellt wurde.
Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Polizeidirektion Leipzig suchten das Gelände mehrmals ab. Dabei fanden sie weder unberechtigte Personen noch verdächtige Gegenstände.
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Flughafen Leipzig/Halle (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Es werden im Artikel keine vollständigen Namen von Personen genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
dts Nachrichtenagentur, Polizei, Staatsanwaltschaft, Verkehrspolizeiinspektion der Polizeidirektion Leipzig, Polizeidirektion Leipzig, Bundespolizei, Nordpiste, Flughafen Leipzig-Halle, Autohandel
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Samstag gegen 23:00 Uhr statt. (Datum: nicht genannt.)
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Flughafen Leipzig/Halle (Schkeuditz)
Worum geht es in einem Satz?
Nach dem Sicherheitsvorfall am Flughafen Leipzig-Halle am Samstag (ca. 23 Uhr), bei dem ein Zaun durchbrochen wurde, haben sich zwei syrische Tatverdächtige (20 und 32 Jahre) gestellt; der 20-Jährige soll die Kontrolle über das Fahrzeug verloren haben, sich entfernt und ohne Fahrerlaubnis gefahren haben, während der 32-Jährige als Fahrzeughalter auftritt—die Ermittlungen zu den genauen Abläufen und möglichen Motiven laufen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Beschädigung des Sicherheitszauns am Flughafengelände Leipzig-Halle
- Durchbrechen des Sicherheitszauns durch ein Fahrzeug
- Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug durch den 20-Jährigen im Bereich des Flughafens
- Entfernung des 20-Jährigen von der Unfallstelle
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Durchsuchung des 20-Jährigen, seiner mitgeführten Sachen und seiner Wohnung
- Beschlagnahme des Fahrzeugs und dessen Durchsuchung
- Aufnahmen der Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft Leipzig und Verkehrspolizeiinspektion der Polizeidirektion Leipzig
- Ermittlungen gegen den 20-Jährigen wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- Ermittlungen gegen den 32-Jährigen wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung aufgrund möglicher Zulassung des Fahrens durch den 20-Jährigen ohne Fahrerlaubnis
- Andauernde Ermittlungen zu den konkreten Abläufen am Unfallort, den Tatbeteiligungen und einer möglichen Motivlage
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja – der 20-Jährige ließ über seinen Rechtsanwalt mitteilen, er habe im Bereich des Flughafens die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und dabei den Zaun durchbrochen sowie sich von der Unfallstelle entfernt.
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