Fall Hanning: Ex-BND-Präsident Schindler fordert strengere Regeln

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Politik: BND-Ruhestandspflichten nach Verhaftung in Berlin

Berlin () – Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, zeigt sich angesichts der Verhaftung seines Vorvorgängers August Hanning offen dafür, die Tätigkeiten von früheren Geheimdienstmitarbeitern nach ihrem Ausscheiden zu beschneiden.

Derzeit sei es ehemaligen Geheimdienstmitarbeitern nicht verboten, weiter beruflich aktiv zu sein, sagte Schindler dem „Redaktionsnetzwerk “ (Donnerstagausgaben). Verboten sei allerdings, Geheimnisse zu verraten. Und das mache er natürlich nicht.

Er habe überhaupt nichts dagegen, wenn das diese Aktivitäten enger regeln würde, so Schindler. Er könnte sich dabei sogar mit seiner Erfahrung einbringen und sagen, welche Regelungen praktikabel wären und welche nicht. Zugleich erklärte er, es seien nicht nur ehemalige Geheimdienstmitarbeiter nach ihrem Ausscheiden noch aktiv, sondern auch zahlreiche und auch Minister. Das sei gang und gäbe.

Hanning sitzt seit Dienstag in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof wirft Hanning geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Hannings Anwalt weist die Vorwürfe zurück. Zwar sei Hanning im Besitz vertraulicher Unterlagen gewesen. Unzutreffend sei allerdings der Vorwurf, er habe darin enthaltene Informationen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland – geschweige denn gegen Bezahlung – weitergegeben.

Anlässlich der Verhaftung gibt es , ehemaligen Geheimdienstmitarbeitern Tätigkeiten, die mit ihrem früheren Job zusammenhängen, im Ruhestand ganz oder teilweise zu untersagen – bei einstigen BND-Präsidenten nicht zuletzt mit dem Hinweis auf ihre hohen Pensionen. Laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ wurden einschlägige Reglementierungsversuche in der indes stets vom Bundesinnenministerium blockiert.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Bundesnachrichtendienst (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Gerhard Schindler, August Hanning

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesnachrichtendienst (BND), Gerhard Schindler, August Hanning, Bundesgerichtshof, Parlament, Bundesrepublik Deutschland, Bundesinnenministerium, Redaktionsnetzwerk Deutschland

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum/Datum: „seit Dienstag in Untersuchungshaft“ (also am Dienstag vor dem Erscheinungstag der „Donnerstagausgaben“ von Redaktionsnetzwerk Deutschland).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Der ehemalige BND-Präsident Gerhard Schindler begrüßt eine mögliche stärkere parlamentarische Regulierung von Tätigkeiten früherer Geheimdienstmitarbeiter im Ruhestand, solange dabei keine Geheimnisse verraten werden, während sein Vorgänger August Hanning wegen u. a. Landesverratsvorwürfen in Untersuchungshaft sitzt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Verhaftung von August Hanning und die dabei erhobenen Vorwürfe durch den Bundesgerichtshof (geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchter Landesverrat)

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Forderungen nach Verbot oder engeren Einschränkungen für ehemalige Geheimdienstmitarbeiter im Ruhestand
  • Begründung teils mit Bezug auf mögliche Nähe zu früheren Tätigkeiten und hohe Pensionen bei ehemaligen BND-Präsidenten
  • Hinweis, dass solche Regulierungsversuche in der Vergangenheit wiederholt vom Bundesinnenministerium blockiert wurden
  • Hannings Anwalt weist die Vorwürfe zurück
  • Schindler zeigt sich offen dafür, frühere Geheimdiensttätigkeiten nach dem Ausscheiden stärker zu beschneiden
  • Forderungen beziehen sich auf Tätigkeiten mit Geheimdienstbezug; zugleich soll das Verraten von Geheimnissen ohnehin ausgeschlossen sein

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Weitergehende gesetzliche oder parlamentarische Regelungen zur Einschränkung der beruflichen Aktivitäten ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter im Ruhestand
  • Diskussion über ein mögliches Verbot oder teilweise Untersagung von Tätigkeiten, die mit dem früheren Job zusammenhängen
  • Politischer Druck zur stärkeren Kontrolle nach dem Ausscheiden, insbesondere mit Blick auf hohe Pensionen ehemaliger BND-Führungskräfte
  • Fortgesetztes Konfliktpotenzial zwischen Parlament und Bundesinnenministerium bei Reglementierungsversuchen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Der frühere BND-Präsident Gerhard Schindler wird mit einer Stellungnahme zitiert („Derzeit sei es ehemaligen Geheimdienstmitarbeitern nicht verboten…“).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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