OLG Hamm: Preiserhöhungen von ExtraEnergie unzulässig

OLG Hamm: Preiserhöhungen von ExtraEnergie unzulässig

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Wirtschaft: ExtraEnergie-Preiserhöhungen bei Verbraucherklage in Hamm

() – Das Oberlandesgericht Hamm hat der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die ExtraEnergie GmbH stattgegeben. Alle angegriffenen Preiserhöhungen von Ende 2022 waren unwirksam, so das Gericht, sodass für die Kunden des Energieversorgers weiterhin der ursprünglich vereinbarte gilt.

Der Argumentation von ExtraEnergie, dass die in der Energiekrise so stark gestiegen waren, dass es für den Anbieter nicht zumutbar war, an den vereinbarten Preisen festzuhalten, folgte das Gericht nicht. Es stellte stattdessen heraus, dass ExtraEnergie das Risiko durch die Formulierung einer Preisgarantie gerade in Kauf genommen habe.

ExtraEnergie hat unter Marken wie ExtraGas, PrioEnergie oder HitEnergie Strom und Gas angeboten – und im 2022 angekündigt, die Preise für Kunden drastisch zu erhöhen, auch wenn diese eine Preisgarantie vereinbart hatten.

Der Sammelklage der Verbraucherzentrale hatten sich mehr als 4.200 Kunden angeschlossen. Sie können nun auf Rückzahlungen hoffen. Noch steht allerdings nicht fest, ob ExtraEnergie eine Revision zum Bundesgerichtshof einlegt. Dann müssten die betroffenen Verbraucher noch länger warten. Wer sich jedoch bis Juli 2026 ins Klageregister eingetragen hat, ist vor einer Verjährung geschützt.

Kein dürfe sich an Krisen bereichern, sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dem „Spiegel“. Das Urteil zeige, dass Sammelklagen dafür sorgten, dass Verbraucherschutz bei den Menschen ankomme. Nun sei eine zügige Erstattung für die Kunden angezeigt.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Ramona Pop, ExtraEnergie GmbH, Verbraucherzentrale Bundesverband, Bundesgerichtshof, Oberlandesgericht Hamm

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberlandesgericht Hamm, Verbraucherzentrale Bundesverband, ExtraEnergie GmbH, ExtraGas, PrioEnergie, HitEnergie, Bundesgerichtshof, Spiegel, Verbraucher, Klageregister, Ramona Pop

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum: Ende 2022 (alle angegriffenen Preiserhöhungen).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hamm

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberlandesgericht Hamm hat der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die ExtraEnergie GmbH stattgegeben und entschieden, dass alle Preis­erhöhungen Ende 2022 unwirksam sind, sodass für die Kunden weiterhin der ursprünglich vereinbarte Preis gilt und nun Rückzahlungen möglich sind.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Preisgarantie trotz angekündigter drastischer Preiserhöhungen Ende 2022
  • Formulierung der Preisgarantie durch ExtraEnergie, wodurch das Risiko übernommen wurde
  • Ankündigung im Sommer 2022, die Preise auch für Kunden mit Preisgarantie stark zu erhöhen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucher hielten die Preiserhöhungen für rechtswidrig und klagten erfolgreich
  • Ramona Pop (Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands) erklärte gegenüber dem Spiegel, dass das Urteil zeige, dass Sammelklagen Verbraucherschutz wirksam machen und nun eine zügige Erstattung angezeigt sei
  • Der Artikel nennt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder weiteren Medien auf das Urteil

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Alle angegriffenen Preiserhöhungen von Ende 2022 waren unwirksam
  • Für die Kunden gilt weiterhin der ursprünglich vereinbarte Preis
  • Kunden können auf Rückzahlungen hoffen
  • Für Verbraucher, die sich bis Juli 2026 ins Klageregister eingetragen haben, besteht Schutz vor Verjährung
  • Bei Einlegung einer Revision müssten betroffene Verbraucher eventuell länger warten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, wird mit einer Stellungnahme zitiert („Kein Unternehmen dürfe sich an Krisen bereichern …“).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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