Asylverfahren in Deutschland: Zuständigkeit im GEAS
Potsdam () – Viele Zuwanderer, die in Deutschland Asyl beantragen, sind zuvor nicht in anderen europäischen Staaten registriert worden – trotz entsprechender Verpflichtungen nach dem neuen europäischen Asylsystem GEAS. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Daten der Bundespolizei und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Demnach wurden in den Monaten Juli und August insgesamt 15.226 Personen im Rahmen der unerlaubten Einreise oder eines unerlaubten Aufenthalts aufgegriffen, 484 von ihnen stellten gegenüber der Bundespolizei sowie den beauftragten Behörden einen Asylantrag. Nur bei 90 von ihnen habe zum Zeitpunkt des Aufgriffs einer oder mehrere sogenannte Eurodac-Treffer vorgelegen, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei der Zeitung.
Ein Eurodac-Treffer zeigt an, ob ein Asylbewerber bereits in einem anderen EU-Land erfasst wurde. Die Abspeicherung in der zentralen europäischen Datenbank ist wichtig, weil sich über sie klären lässt, welcher EU-Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Liegen keine entsprechenden Hinweise vor, wird das Asylverfahren in Deutschland bearbeitet.
Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilte der Zeitung mit, in vielen Fällen weiterhin keine Anhaltspunkte zu haben, dass ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist. Insgesamt habe die Behörde in den Monaten Juli und August 9.077 sogenannte Neuzugänge in das Asylsystem verzeichnet, davon 4.311 im Juli und 4.766 im August. Liegen keine Anhaltspunkte vor, dass ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, werde der Asylantrag als Erstantrag erfasst, sagte ein Sprecher der Behörde der „Welt am Sonntag“. Im Juli seien 3.242 Erstanträge erfasst worden, im August insgesamt 3.799 Erstanträge.
Wenn das Bamf Hinweise hat, dass ein anderer EU-Staat für das Verfahren zuständig sein könnte, leitet es ein sogenanntes Zuständigkeitsbestimmungsverfahren ein. Bestätigt sich die Zuständigkeit, wird eine Überstellungsentscheidung getroffen. Insgesamt habe die Behörde 1.794 solcher Überstellungsentscheidungen in den Monaten Juli und August getroffen, berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Daten der Bundespolizei und des Bamf. Tatsächlich überstellt wurden demnach in diesen beiden Monaten 238 Personen, davon 108 im August. Hauptzielländer im August seien Kroatien mit 27 Überstellungen, Frankreich mit 18 Überstellungen und die Niederlande mit 12 Überstellungen gewesen, sagte der Sprecher der „Welt am Sonntag“.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Es kommen keine Personen im Text vor (nur Institutionen/Behörden wie Bundespolizei, Bamf sowie eine „Sprecherin“/ein „Sprecher“ ohne Namen).
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundespolizei, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Europäische Union, „Welt am Sonntag“, Eurodac
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis wird für die Monate Juli und August beschrieben (konkret für die Zeitspanne Juli und August, ohne Angabe des Jahres).
Antwort: Juli und August (Jahr nicht erwähnt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Potsdam
Worum geht es in einem Satz?
Laut der „Welt am Sonntag“ wurden in den Monaten Juli und August zwar Tausende bei unerlaubter Einreise bzw. unerlaubtem Aufenthalt aufgegriffene Asylsuchende registriert, bei vielen von ihnen gab es jedoch keine Eurodac-Hinweise auf eine Registrierung in anderen EU-Staaten, sodass das Verfahren häufig in Deutschland als Erstantrag bearbeitet und nur vergleichsweise selten Überstellungen in zuständige Länder veranlasst wurden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Viele Zuwanderer waren zuvor trotz Verpflichtungen nach dem neuen europäischen Asylsystem GEAS in anderen europäischen Staaten nicht registriert worden.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Asylanträge werden trotz bestehender europäischer Registrierungspflichten häufig in Deutschland als Erstverfahren geführt, obwohl kein Hinweis auf eine frühere Erfassung in anderen EU-Staaten vorliegt
- Die zentrale Eurodac-Datenbank wird in vielen Fällen nicht durch vorhandene Treffer ergänzt, wodurch sich die Zuständigkeitsprüfung weniger häufig auf andere Mitgliedstaaten stützt
- Das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren wird zwar eingeleitet, wenn Hinweise auf einen anderen zuständigen EU-Staat vorliegen, die tatsächlichen Überstellungen bleiben jedoch im Verhältnis zu den insgesamt erfassten Fällen vergleichsweise begrenzt
- Dadurch kann es häufiger zu Bearbeitung durch Deutschland kommen, während nur ein kleinerer Teil der Fälle tatsächlich in andere EU-Staaten überstellt wird
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Es wird eine Stellungnahme zitiert: Eine Sprecherin der Bundespolizei sagt der Zeitung, dass bei nur 90 Personen zum Zeitpunkt des Aufgriffs Eurodac-Treffer vorgelegen hätten.
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