Wirtschaft: KI in der Personalsuche in Deutschland
Berlin () – Künstliche Intelligenz spielt bei der Personalsuche in Deutschland bislang nur eine Nebenrolle: Nur zwölf Prozent der Unternehmen setzen KI im Bewerbungsprozess ein. Das geht aus einer Befragung von 602 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom hervor, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet.
Am häufigsten wird KI demnach zum Entwerfen von Stellenanzeigen genutzt. Neun Prozent der Unternehmen setzten entsprechende Anwendungen bereits ein. Sechs Prozent nutzten KI für die erste Sichtung eingehender Bewerbungen. Fünf Prozent arbeiten der Befragung zufolge mit KI-basierten Kompetenz- oder Potenzialanalysen.
Noch seltener komme die Technologie in direkten Gesprächen mit Bewerbern zum Einsatz. Zwei Prozent der Unternehmen ließen Bewerbungsgespräche bereits von einer KI führen. Weitere 17 Prozent könnten sich dies künftig vorstellen.
Nach Einschätzung von Bitkom bremst vor allem die Rechtslage viele Unternehmen aus. „Aus meiner Sicht gibt es selbst bei unseren Mitgliedern, die schon sehr digitalaffin sind, noch Zurückhaltung aufgrund der Regulatorik“, sagte die Bitkom-Bereichsleiterin für Future of Work und Arbeitsrecht, Adél Holdampf-Wendel, der „Welt am Sonntag“. Besonders betroffen sei das Recruiting. KI-Systeme für Personalentscheidungen fielen grundsätzlich unter die Hochrisiko-Regeln der europäischen KI-Verordnung. „Damit zurechtzukommen, ist anspruchsvoll“, so Holdampf-Wendel weiter.
Gleichzeitig sehen viele Unternehmen Potenzial für die Technologie. So können sich 59 Prozent vorstellen, KI für Stellenanzeigen einzusetzen. Mehr als ein Drittel (34 Prozent) kann sich KI-gestützte Kompetenz- oder Potenzialanalysen vorstellen, 27 Prozent den Einsatz bei der ersten Sichtung von Bewerbungen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Adél Holdampf-Wendel
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bitkom
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Laut einer Bitkom-Befragung setzen in Deutschland erst zwölf Prozent der Unternehmen Künstliche Intelligenz im Bewerbungsprozess ein, während rechtliche Hürden insbesondere wegen der europäischen KI-Verordnung sie bislang ausbremsen, obwohl viele Firmen perspektivisch Potenzial sehen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Zurückhaltung aufgrund der Rechtslage und der Regulatorik, insbesondere weil KI-Systeme für Personalentscheidungen grundsätzlich unter die Hochrisiko-Regeln der europäischen KI-Verordnung fallen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- KI spielt bei der Personalsuche in Deutschland bislang nur eine Nebenrolle, da erst zwölf Prozent der Unternehmen KI im Bewerbungsprozess einsetzen
- Häufigste Nutzung von KI ist das Entwerfen von Stellenanzeigen mit neun Prozent der Unternehmen
- KI wird für die erste Sichtung eingehender Bewerbungen von sechs Prozent der Unternehmen genutzt
- KI-basierte Kompetenz- oder Potenzialanalysen werden von fünf Prozent der Unternehmen eingesetzt
- KI wird nur selten in direkten Gesprächen mit Bewerbern genutzt, da zwei Prozent der Unternehmen Bewerbungsgespräche bereits von einer KI führen lassen
- Weitere 17 Prozent der Unternehmen können sich künftig vor, dass Bewerbungsgespräche von einer KI geführt werden
- Die Rechtslage bremst viele Unternehmen, besonders aufgrund der Regulatorik im Bereich Recruiting
- KI-Systeme für Personalentscheidungen fallen grundsätzlich unter die Hochrisiko-Regeln der europäischen KI-Verordnung
- Die Anforderungen, um damit zurechtzukommen, werden als anspruchsvoll eingeschätzt
- Gleichzeitig sehen viele Unternehmen Potenzial, wobei 59 Prozent KI für Stellenanzeigen einsetzen wollen
- 34 Prozent können sich KI-gestützte Kompetenz- oder Potenzialanalysen vorstellen
- 27 Prozent können sich KI bei der ersten Sichtung von Bewerbungen vorstellen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Adél Holdampf-Wendel (Bitkom) wird mit einer Einschätzung zitiert: „Aus meiner Sicht gibt es … noch Zurückhaltung aufgrund der Regulatorik …“ (u. a. im Hinblick auf die Rechtslage).
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