Gesellschaft: EU plant Social-Media-Beschränkungen für Kinder
Berlin () – Der Kinderschutzbund sieht das EU-Konzept für ein Social-Media-Verbot kritisch. Gerade für Jugendliche, die zu Hause wenig Unterstützung erfahren, in belasteten Familien leben oder online wichtige soziale Kontakte und Beratung finden, können digitale Räume besonders wichtig sein, sagte die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgabe). Ihr Zugang dürfe nicht allein von der Zustimmung und den Möglichkeiten ihrer Eltern abhängen.
Auch die entscheidenden technischen Fragen seien bislang nicht gelöst, mahnte Andresen. Es gebe derzeit kein Verfahren zur Altersfeststellung, das zuverlässig, datensparsam, sicher und diskriminierungsfrei funktioniere. Ein weitreichender Eingriff in die digitale Teilhabe von Kindern solle deshalb nicht auf technischen Lösungen beruhen, die es in dieser Form noch gar nicht gebe.
Positiv bewertete der Kinderschutzbund allerdings die Bemühungen, die Plattformen mehr in die Pflicht zu nehmen. Kinder müssen vor suchtförderndem Design, manipulativen Mechanismen und riskanten Empfehlungssystemen geschützt werden – und zwar durch verbindliche Standards, die schon bei der Entwicklung der Angebote greifen, sagte die Verbandschefin.
Die EU-Kommission will die Social-Media-Nutzung für Kinder und Jugendliche deutlich beschränken. Zwischen 3 und 13 Jahren sollen Kinder weder eigene Accounts noch Geräte haben. Jugendliche ab 13 Jahren sollen zunächst nur eine Stunde am Tag von ihren Eltern eingerichtete und beaufsichtigte „Mini-Konten“ nutzen dürfen. Eigene Nutzerkonten sollten grundsätzlich erst ab 15 Jahren möglich sein. Die Onlineanbieter müssen demnach das Alter kontrollieren. Außerdem sollen die Plattformen künftig mit verschiedenen Funktionen und Voreinstellungen nachweisen müssen, dass sie sicher für Kinder und Jugendliche sind.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Sabine Andresen
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Kinderschutzbund, Sabine Andresen, Redaktionsnetzwerk Deutschland, EU-Kommission
Wann ist das Ereignis passiert?
Datum/Zeitraum des beschriebenen Ereignisses: Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Der Kinderschutzbund kritisiert das EU-Konzept für weitreichende Social-Media-Beschränkungen für Kinder und Jugendliche, weil dafür technische Altersprüfungen bislang nicht zuverlässig und diskriminierungsfrei vorhanden sind und digitale Teilhabe für besonders belastete Jugendliche oft wichtig ist, während er zugleich die stärkere Pflicht der Plattformen zum Schutz vor Sucht- und Manipulationsmechanismen sowie riskanten Empfehlungssystemen grundsätzlich begrüßt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- EU-Konzept für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche
- Sorge, dass der Zugang digitaler Räume vom Einverständnis und den Möglichkeiten der Eltern abhängt
- Fehlende technische Lösung zur zuverlässigen, datensparsamen, sicheren und diskriminierungsfreien Altersfeststellung
- Kritik, dass der Eingriff in die digitale Teilhabe auf technischen Verfahren basieren soll, die es in der genannten Form noch nicht gibt
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Kinderschutzbund kritisiert das EU-Konzept für ein Social-Media-Verbot
- Präsidentin Sabine Andresen betont dass digitale Räume für Jugendliche besonders wichtig sein können gerade bei wenig Unterstützung zu Hause belasteten Familien und für soziale Kontakte sowie Beratung
- Zugang dürfe nicht allein von der Zustimmung und den Möglichkeiten der Eltern abhängen
- Technische Fragen seien bislang nicht gelöst insbesondere kein zuverlässiges datensparsames sicheres diskriminierungsfreies Verfahren zur Altersfeststellung
- Ein weitreichender Eingriff in digitale Teilhabe solle nicht auf technischen Lösungen beruhen die es so noch nicht gebe
- Positiv bewertet werden Bemühungen Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen für Schutz vor suchtförderndem Design manipulativen Mechanismen und riskanten Empfehlungssystemen durch verbindliche Standards die schon bei Entwicklung greifen
Welche Konsequenzen werden genannt?
digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen würde eingeschränkt
Zugänge könnten stärker von elterlicher Zustimmung und den elterlichen Möglichkeiten abhängen
Jugendliche in belasteten Familien könnten weniger Unterstützung und Beratung in digitalen Räumen erhalten
es würde ein Risiko von technischer Unzulänglichkeit bei Altersfeststellung entstehen
ein weitreichender Eingriff könnte auf Lösungen beruhen, die noch nicht zuverlässig verfügbar sind
Kinder könnten stärker einem mangelnden Schutz vor manipulativen Mechanismen und riskanten Empfehlungssystemen ausgesetzt sein, wenn verbindliche Standards fehlen
Plattformen würden zwar stärker in die Pflicht genommen, der Schutz hinge jedoch von wirksamen, verbindlichen Vorgaben ab
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Es wird eine Stellungnahme der Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, zitiert (u. a. gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“).
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