Verwaltungsgericht Göttingen lehnt Eilantrag von AfD-Kandidat ab

Verwaltungsgericht Göttingen lehnt Eilantrag von AfD-Kandidat ab

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Politik in Göttingen: Gericht lehnt Eilantrag ab

() – Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Eilantrag eines nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassenen AfD-Kandidaten abgelehnt. Das Gericht teilte am Dienstag mit, dass die 1. Kammer den Antrag am 31. August für unzulässig erklärt habe.

Der Wahlausschuss der Stadt Herzberg am Harz hatte den Wahlvorschlag der AfD zur Bürgermeisterwahl am 13. September am 27. Juli einstimmig abgelehnt.

Zur Begründung hieß es, der Kandidat biete nicht die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Der Mann ist Kreisvorsitzender der AfD Göttingen und Beisitzer im Landesvorstand von „Generation “ in .

Die Kammer stützte ihre Entscheidung auf eine Regelung im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz, wonach Entscheidungen im Wahlverfahren nur im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können.

Der niedersächsische Gesetzgeber habe sich damit für einen nachgelagerten Rechtsschutz entschieden, gegen den keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden. Das Wahlprüfungsverfahren könne dazu führen, dass eine bei Fehlern wiederholt werden müsse.

Gegen den Beschluss kann der Antragsteller binnen zwei Wochen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in einlegen.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es kommen in dem Text keine vollständigen Personennamen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Verwaltungsgericht Göttingen, AfD, Wahlausschuss der Stadt Herzberg am Harz, Generation Deutschland, Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz, Niedersächsischer Gesetzgeber, Wahlprüfungsverfahren, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht in Lüneburg

Wann ist das Ereignis passiert?

  • Ereignisdatum/-zeitraum (Gericht, Eilantrag): 31. August (die 1. Kammer erklärte den Antrag an diesem Tag für unzulässig)
  • Mitteilung/Tag der Veröffentlichung: Dienstag (ohne konkretes Datum im Text)
  • Ereignisdatum/-zeitraum (Wahlausschuss, Ablehnung Wahlvorschlag): 27. Juli
  • Wahltermin (Bürgermeisterwahl): 13. September

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Göttingen, Herzberg am Harz, Lüneburg

Worum geht es in einem Satz?

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Eilantrag eines von der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz am 13. September ausgeschlossenem AfD-Kandidaten abgelehnt, weil Entscheidungen im Wahlverfahren nur über das nachgelagerte Wahlprüfungsverfahren anfechtbar sind, und der Beschluss kann binnen zwei Wochen beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Ablehnung des Wahlvorschlags der AfD durch den Wahlausschuss der Stadt Herzberg am Harz am 27. Juli für die Bürgermeisterwahl am 13. September
  • Begründung: fehlende Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
  • AfD-Funktion des Kandidaten als Kreisvorsitzender der AfD Göttingen und Beisitzer im Landesvorstand von „Generation Deutschland“ in Niedersachsen
  • Anknüpfung der Entscheidung im Eilverfahren an eine Regelung im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz, wonach Entscheidungen im Wahlverfahren nur im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können
  • Wahlprüfungsverfahren als vorgesehener, nachgelagerter Rechtsschutz ohne verfassungsrechtliche Bedenken

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Reaktionen von Politik Öffentlichkeit oder Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Der Eilantrag wurde abgelehnt
  • Der Antrag wurde am 31. August für unzulässig erklärt
  • Der Bewerber blieb für die Bürgermeisterwahl nicht zugelassen
  • Rechtsschutz erfolgt nachgelagert über das Wahlprüfungsverfahren
  • Bei Fehlern kann eine Wahl wiederholt werden
  • Gegen die Entscheidung ist innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, es wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer konkreten Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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