Großerben zahlen nur zwei Prozent Steuern

Großerben zahlen nur zwei Prozent Steuern

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Steuerpolitik in Berlin

() – Auf 34 besonders große Erbschaften und Schenkungen sind in 2025 im Schnitt nur rund zwei Prozent Steuern gezahlt worden. Das zeigen Berechnungen des Netzwerks Steuergerechtigkeit auf Basis neuer des Statistischen Bundesamtes, über die der „Spiegel“ berichtet.

Demnach führte die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung für Unternehmensvermögen oberhalb von 26 Millionen dazu, dass die eigentlich festgesetzte Erbschafts- und Schenkungsteuer zu rund 94 Prozent erlassen wurde. Das entsprach einer Summe von 3,7 Milliarden Euro. Von dieser entfielen wiederum 3,4 Prozent auf Schenkungen, mit denen hohe Vermögen oft frühzeitig und steuersparend weitergegeben werden.

„Wer Multimillionen- und Milliardenvermögen erbt oder geschenkt bekommt, zahlt prozentual weniger als Personen, die ein kleineres steuerpflichtiges Vermögen oberhalb der Freibeträge erhalten“, sagte Julia Jirmann vom Steuergerechtigkeit, von der die Berechnungen stammen. So verschenke die Erbschaftsteuer ihr Potenzial und verfestige die ohnehin hohe Vermögensungleichheit in Deutschland.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Finanzamt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Julia Jirmann

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Statistisches Bundesamt, Spiegel, Netzwerk Steuergerechtigkeit, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum/Zeitraum: 2025

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Laut Berechnungen des Netzwerks Steuergerechtigkeit auf Basis neuer Statistiken zahlten Erben und Beschenkte in Deutschland 2025 bei besonders großen Erbschaften und Schenkungen im Schnitt nur etwa zwei Prozent Erbschafts- bzw. Schenkungsteuern, weil bei Unternehmensvermögen oberhalb von 26 Millionen Euro in weiten Teilen (rund 94 Prozent) die Steuer erlassen wurde.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Verschonungsbedarfsprüfung für Unternehmensvermögen oberhalb von 26 Millionen Euro

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Im Artikel wird keine konkrete Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Bei besonders großen Erbschaften und Schenkungen werden die Steuern im Durchschnitt nur zu rund zwei Prozent erhoben
  • Durch die Verschonungsbedarfsprüfung für Unternehmensvermögen wird die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer zu etwa 94 Prozent erlassen
  • Ein erheblicher Teil der erlassenen Summe entfallen auf Schenkungen, mit denen hohe Vermögen frühzeitig und steuersparend übertragen werden
  • Menschen, die Multimillionen und Milliardenvermögen erhalten, zahlen prozentual weniger Steuern als Personen mit kleinerem steuerpflichtigem Vermögen oberhalb der Freibeträge
  • Das Steuervolumen aus der Erbschaftsteuer bleibt teilweise ungenutzt
  • Die bestehende Vermögensungleichheit wird verfestigt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit wird mit einer Stellungnahme zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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