Gesellschaft: KI und Urheberrecht im Kinderbuch
Hamburg () – Die Verlegerin des Carlsen-Verlages, Sandra Harzer-Kux, bittet Leser, sich keine Geschichten von ihren Lieblingsbüchern mittels künstlicher Intelligenz (KI) generieren zu lassen.
„Prompten Sie Ihre Lieblingsfiguren bitte nicht mit einem Bot“, sagte Sandra Harzer-Kux der „Zeit“. Sie habe Verständnis für Eltern, die zum privaten Spaß prompten, und mache ihnen auch keinen Vorwurf. Doch vielen sei gar nicht klar, dass sie damit Urheberrechte verletzen könnten und dass die Kreativen hinter den Büchern „bestohlen“ würden.
Der Carlsen-Verlag wirft der US-Firma Open AI vor, dass sie für das Training ihrer KI das „Neinhorn“ verwendet habe. „Wir müssen davon ausgehen, dass der Chatbot mit unseren Werken trainiert wurde, mit den Illustrationen und mit den Texten“, sagte Harzer-Kux. Der Verlag suche regelmäßig aktiv nach Urheberrechtsverletzungen, auch indem er KI nach Geschichten frage. Man habe etwa ChatGPT gebeten, eine Geschichte vom „Neinhorn“ zu erzählen. Die Antworten seien dem Original „sehr, sehr ähnlich“ gewesen: Das KI-generierte Cover sei im Stil der Illustrationen des Ursprungswerks, selbst die Autorennamen und der Verlag hätten darauf gestamdem. „Es ist erschreckend, wie präzise die Illustrationen geworden sind“, sagte Harzer-Kux. „Insgesamt schädigt das unsere gesamte Branche.“
Am vergangenen Mittwoch hatte der Kinder- und Jugendbuchverlag mitgeteilt, gemeinsam mit Autor Marc-Uwe Kling und der Illustratorin Astrid Henn eine Klage gegen OpenAI beim Landgericht München eingereicht zu haben. Harzer-Kux sagte, dass man die KI-Firma vorher schriftlich um Auskunft und Unterlassung gebeten habe. „Es gab auch eine Antwort, die aber in unseren Augen überhaupt nicht zufriedenstellend war“, sagte die Carlsen-Verlegerin.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Sandra Harzer-Kux, Marc-Uwe Kling, Astrid Henn
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Carlsen-Verlag, Open AI, ChatGPT, Landgericht München, Marc-Uwe Kling, Astrid Henn, Zeit
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hamburg, München (Landgericht München)
Worum geht es in einem Satz?
Die Verlegerin des Carlsen-Verlags Sandra Harzer-Kux warnt Leser davor, ihre Lieblingsfiguren per KI nachzuprompten, weil dies möglicherweise Urheberrechte verletzt und nach Ansicht des Verlags zudem OpenAI mit dem „Neinhorn“ zum Trainieren seiner KI genutzt habe, wodurch die Kreativen und die gesamte Branche geschädigt würden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Nutzung von KI zur Generierung von Geschichten mit Lieblingsfiguren durch Leser ohne Beachtung möglicher Urheberrechtsverletzungen
- Vermutung, dass OpenAI die Werke des Carlsen-Verlages (Texte und Illustrationen, darunter „Neinhorn“) für das Training der KI verwendet hat
- Ähnlichkeit von KI-generierten Ergebnissen (insbesondere Cover/Illustrationsstil sowie Textbestandteile wie Autorennamen und Verlag) mit dem Original
- Vorangegangene schriftliche Aufforderung an OpenAI um Auskunft und Unterlassung, auf die laut Verlag keine aus ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort folgte
- Einreichen einer Klage gegen OpenAI beim Landgericht München nach dieser Situation
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Sandra Harzer-Kux kritisiert OpenAI und die KI-Nutzung durch Chatbot-Training
- Carlsen-Verlag sucht regelmäßig aktiv nach Urheberrechtsverletzungen und nennt ChatGPT-Beispiele
- Verlag sieht eine Schädigung der gesamten Branche
- Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Urheberrechtsverletzungen könnten möglich sein
- Kreative hinter den Büchern könnten ihres Werks „bestohlen“ werden
- Die komplette Buch- und Kreativbranche könnte geschädigt werden
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: Sandra Harzer-Kux (Carlsen-Verlag) wird zitiert.
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