Familienzuschläge für Beamte kosten Milliarden

Familienzuschläge für Beamte kosten Milliarden

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Politik: Familienzuschläge im öffentlichen Dienst in Berlin

() – Familienzuschläge für Beamte, Richter und Soldaten kosten den Staat erhebliche Summen. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums. Der Bund gab 2025 rund 825,6 Millionen für Familienzuschläge für seine Bundesbeamten, Bundesrichter und Soldaten aus, wie eine Sprecherin von Bundesinnenminister (CSU) mitteilte. Hinzu kämen noch Erhöhungsbeiträge für die unteren Besoldungsgruppen in Höhe von 0,177 Millionen Euro im Monat.

Im gesamten öffentlichen Dienst in Bund, Ländern und Kommunen summierten sich die Familienzuschläge im Jahr 2025 auf rund 5,116 Milliarden Euro, wie der im Juli veröffentlichte Bericht des Bundessozialministeriums zum Sozialbudget 2025 zeigt. Die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend: 2010 lagen die Ausgaben noch bei 3,266 Milliarden Euro.

Familienzuschläge erhalten Beamte, wenn sie heiraten oder Kinder bekommen. Sie können wenige Hundert bis mehrere Tausend Euro pro Monat zusätzlich zum Grundgehalt betragen. Der Staat reagiert damit auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das in mehreren Urteilen festgestellt hat, dass das Alimentationsprinzip den Dienstherrn verpflichte, „Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren“.

„Wir haben inzwischen Situationen, in denen die Familienzuschläge höher ausfallen als die Grundbesoldung“, sagte die Ökonomin Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung der „Welt am Sonntag“. Für dieselbe Tätigkeit könne ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten wie ein Kollege ohne Kinder. Das verstoße gegen das Leistungsprinzip. Es sei auch nicht vermittelbar, dass ein Staatssekretär mehrere Tausend Euro Familienzuschläge im Monat erhalten könne.

Kritik äußerte auch der DBB. „Die Besoldung muss laut Grundgesetz immer amtsangemessen ausgestaltet sein und dabei dem Leistungsprinzip genügen“, sagte Heini Schmitt, stellvertretender Bundesvorsitzender des Beamtenbundes. Nachdem das Verfassungsgericht in den vergangenen Jahren festgestellt hatte, dass die Besoldung zu niedrig und deswegen verfassungswidrig sei, hätten die Gesetzgeber aber nicht die notwendigen Anpassungen der Grundgehälter vorgenommen, sondern aus Einspargründen eine massive Überbetonung von temporären kindbezogenen Besoldungselementen vorgenommen. Die zentrale Bedeutung des Grundgehalts, das ausschließlich an Amt und Leistung orientiert sei, werde damit entwertet.

Die Unionsfraktion im forderte mit Blick auf die hohen Kosten einen grundsätzlichen Kurswechsel. „Zu Recht ist der Beamtenstatus im Grundgesetz verankert und verdient besonderen Schutz“, sagte der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU). Er dürfe aber kein Personalgewinnungsinstrument sein. Beamte müssten zukünftig strikt auf hoheitliche Aufgaben beschränkt sein, das heißt unter anderem in der , bei Polizei oder in der Steuerverwaltung. Mit der anstehenden Pensionswelle gebe es eine Chance, bei Neueinstellungen darauf zu achten.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Polizistin (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Alexander Dobrindt, Gisela Färber, Heini Schmitt, Alexander Throm

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesinnenministerium, Bundesverfassungsgericht, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, DBB, Beamtenbund, Unionsfraktion (Bundestag), Bundestag, CDU, CSU, Bundesministerium für Sozialbudget (Sozialbudget 2025), Bund, Länder, Kommunen

Wann ist das Ereignis passiert?

2025 (insgesamt wurden die Familienzuschläge im Jahr 2025 beziffert; auch die Antwort des Bundesinnenministeriums bezieht sich auf 2025).

Zusätzlich erwähnt: 2010 (als Vergleichswert für die Ausgaben).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Laut einer dts-Mitteilung aus einer „Welt am Sonntag“-Recherche haben Familienzuschläge im Bundesdienst 2025 rund 825,6 Millionen Euro gekostet (bundesweit 5,116 Milliarden Euro) und stehen wegen der wachsenden Höhe und der dadurch geforderten „amtsangemessenen“ Besoldung sowie Kritik am starken Gewicht der kinderbezogenen Elemente in der Kritik.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Alimentationsprinzip
  • Verpflichtung zur amtsangemessenen Gewährung des Unterhalts für Beamte und ihre Familien
  • Anknüpfung der Familienzuschläge an Heirat oder Kinder
  • Kritik, dass Familienzuschläge in Einzelfällen höher ausfallen können als die Grundbesoldung
  • Vorgeschichte verfassungswidrig zu niedriger Besoldung und daraus folgende Reform-/Anpassungsdebatten

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Die Kritik richtet sich gegen die Höhe und Ausgestaltung der Familienzuschläge im Verhältnis zur Grundbesoldung
  • DBB bemängelt eine Entwertung des Grundgehalts, weil Gesetzgeber aus Einspargründen stärker auf temporäre kindbezogene Besoldungselemente setzen
  • Die Ökonomin Gisela Färber bemängelt einen möglichen Verstoß gegen das Leistungsprinzip sowie schwer vermittelbare Unterschiede bei den Bezügen
  • Die Unionsfraktion fordert einen grundsätzlichen Kurswechsel und will den Beamtenstatus künftig strikt auf hoheitliche Aufgaben beschränken
  • Die Berichterstattung verweist auf Reaktionen und Bewertungen nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Alimentationsprinzip

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Höhere Ausgaben und Belastung für den Staatshaushalt durch Familienzuschläge im Bundesbereich
  • Anstieg der Gesamtausgaben für Familienzuschläge im gesamten öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen in den vergangenen Jahren
  • Kritik, dass die Familienzuschläge in Einzelfällen höher ausfallen als die Grundbesoldung
  • Vorwurf einer Verletzung des Leistungsprinzips, weil Beamte mit Kindern deutlich höhere Bezüge erhalten können als kinderlose Kollegen für gleiche Tätigkeit
  • Zweifel an der Vereinbarkeit einzelner Besoldungsstrukturen mit dem Anspruch auf amtsangemessenen Unterhalt
  • Forderungen nach gesetzgeberischen Anpassungen der Grundgehälter statt einer stärkeren Gewichtung kindbezogener Zulagen
  • Forderung nach einem Kurswechsel bei der Ausgestaltung des Beamtenstatus, um eine Nutzung als Personalgewinnungsinstrument zu verhindern
  • Forderung, Beamtenaufgaben künftig strikt auf hoheitliche Tätigkeiten zu begrenzen und bei Neueinstellungen darauf zu achten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Es werden mehrere Stellungnahmen/Kommentare zitiert, u.a. von der Ökonomin Gisela Färber („Wir haben inzwischen Situationen…“) sowie von Heini Schmitt (DBB) („Die Besoldung muss laut Grundgesetz…“) und Alexander Throm (CDU) („Zu Recht ist der Beamtenstatus…“).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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