h3## Politik: Berlin gegen Gedenken-Störungen
Berlin () – Die Polizei Berlin hat eine Allgemeinverfügung für den 2. August 2026 erlassen. An diesem internationalen Gedenktag an den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma werden im Bereich des Denkmals für die ermordeten Sinti und Roma in Berlin-Tiergarten sowie im umliegenden Regierungsviertel Versammlungen und Veranstaltungen untersagt, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.
Die Verfügung gilt am 2. August 2026 von 6 Uhr bis 23:59 Uhr.
Betroffen ist das Areal rund um das Denkmal am Simsonweg im Bezirk Mitte, begrenzt durch den Bremer Weg im Süden, die Yitzhak-Rabin-Straße, die John-Foster-Dulles-Allee und die Große Querallee im Westen, die Paul-Löbe-Allee im Norden sowie den Friedrich-Ebert-Platz und die Ebertstraße einschließlich des Pariser Platzes im Osten. Untersagt sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sowie sonstige Veranstaltungen, die geeignet sind, den würdevollen Charakter des Gedenktages, offizielle Gedenkveranstaltungen oder das stille Gedenken zu beeinträchtigen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören.
Das Verbot gilt für alle Personen, unabhängig davon, ob sie als Versammlungsteilnehmer oder aus anderen Gründen in dem Bereich sind.
Ausgenommen sind diplomatische Delegationen und andere bevorrechtigte Personen. Die vollständige Allgemeinverfügung samt Begründung und Lageplan kann bei der Polizei Berlin im Regionalabschnitt 27-28 in Alt-Moabit eingesehen werden.
Das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas wurde im Oktober 2012 eingeweiht und erinnert an die bis zu 500.000 Menschen, die zwischen 1933 und 1945 verfolgt und ermordet wurden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Es kommen keine Personen mit vollständigen Namen im Text vor. (Es wird nur auf Einrichtungen/Orte und „die Polizei Berlin“ sowie den Gedenktag verwiesen.)
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizei Berlin, Polizei, Bezirks Mitte
Wann ist das Ereignis passiert?
Datum/Zeitraum:2. August 2026 (von 6:00 Uhr bis 23:59 Uhr).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin-Tiergarten, Berlin (Bereich rund um das Denkmal am Simsonweg), Bezirk Mitte, Regierungsviertel, Alt-Moabit (Polizei Berlin, Regionalabschnitt 27-28)
Worum geht es in einem Satz?
Die Polizei Berlin hat am 2. August 2026 (6:00–23:59 Uhr) mit einer Allgemeinverfügung im Bereich des Denkmals für die ermordeten Sinti und Roma in Berlin-Tiergarten sowie rund ums Regierungsviertel öffentliche Versammlungen und bestimmte Veranstaltungen zum internationalen Gedenktag an den nationalsozialistischen Völkermord untersagt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Internationaler Gedenktag an den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma am 2. August 2026
- Versammlungen und Veranstaltungen im Bereich des Denkmals und im umliegenden Regierungsviertel sollten den würdevollen Charakter des Gedenktages sowie das offizielle Gedenken oder das stille Gedenken nicht beeinträchtigen
- Verhinderung möglicher Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Die Polizei Berlin teilt die Allgemeinverfügung mit
- Es wird keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Unterbindung öffentlicher Versammlungen unter freiem Himmel im betroffenen Bereich am 2. August 2026
- Untersagung sonstiger Veranstaltungen, die den würdevollen Charakter des Gedenktages beeinträchtigen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören können
- Einschränkung der Teilnahme für alle Personen im betroffenen Gebiet, unabhängig vom Aufenthaltsgrund
- Zulässigkeit nur von diplomatischen Delegationen und anderen bevorrechtigten Personen im Rahmen der Ausnahme
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein. In dem Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer konkreten Person oder Organisation zitiert.
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