Rheinland-Pfalz: Einbürgerung trotz Sprachprüfung
Mainz () – In Rheinland-Pfalz sind Einbürgerungen ohne den Nachweis eines Sprachzertifikats auch künftig weiterhin möglich. Auf eine entsprechende Anfrage des Nachrichtenmagazins „Focus“ beim dortigen Innenministerium erklärte ein Sprecher: „Ja, das Innenministerium hält weiterhin an diesem Modus fest.“ Weiter verwies das Ministerium auf sogenannte „Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz“, die Rheinland-Pfalz anwende.
In den Anwendungshinweisen heißt es, dass auf einen Sprachtest verzichtet werden könne, wenn der Antragsteller „nach der in einem persönlichen Gespräch gewonnenen Überzeugung der Staatsangehörigkeitsbehörde offensichtlich über die geforderten Sprachkenntnisse“ verfüge.
Die Einbürgerungspraxis in Rheinland-Pfalz hatte im Landtagswahlkampf im Frühjahr noch für Aufregung gesorgt. Der heutige Ministerpräsident und damalige CDU-Spitzenkandidat Gordon Schnieder wetterte: „Für mich ist völlig klar: Wer deutscher Staatsbürger werden will, muss unsere Sprache beherrschen und unsere Werte leben.“ Deshalb müsse das Beherrschen der deutschen Sprache „zwingende Voraussetzung“ für eine erfolgreiche Einbürgerung sein. „Dass das rheinland-pfälzische Integrationsministerium nicht konsequent auf Sprachtests besteht, ist aus meiner Sicht deshalb inakzeptabel“, sagte Schnieder.
Auf Focus-Anfrage will sich Schnieder nicht persönlich dazu äußern, warum seine Landesregierung das fortführt, was er noch vor wenigen Monaten als „inakzeptabel“ dargestellt hat. Die Sprecherin der Landesregierung teilte lediglich mit: „Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten möchte, muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören auch ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.“ Ein Verzicht auf die Vorlage eines formalen Sprachzertifikats komme ausschließlich in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. „Auch in diesen Fällen müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse belastbar auf andere Weise nachgewiesen werden“, heißt es. Was das konkret bedeutet, ließ die Staatskanzlei offen.
Die Sprecherin wies darüber hinaus darauf hin, dass „zum 20. März bestehende gesetzliche Ausnahmeregelungen beim Nachweis von Sprachkenntnissen für bestimmte Altersgruppen aufgehoben“ wurden. Die Landesregierung beteuert: „Eine Einbürgerung ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse findet nicht statt.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Landtag von Rheinland-Pfalz (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Gordon Schnieder,
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Innenministerium, Nachrichtenmagazins Focus, Ministerium für Integration Rheinland-Pfalz, Landtag von Rheinland-Pfalz (Archiv), Staatskanzlei, Regierung von Rheinland-Pfalz, CDU, Gordon Schnieder, Bundesministerium des Innern, Rheinland-Pfalz, Staatsangehörigkeitsbehörde, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Landesregierung, Bundesregierung
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis (Aussage/Anfrage beim Innenministerium, Bezug auf die „Anwendungshinweise“ sowie die Einbürgerungspraxis im Kontext des Landtagswahlkampfs „im Frühjahr“) wird im Text zeitlich so eingeordnet:
- Frühjahr (Landtagswahlkampf in Rheinland-Pfalz) – genauer Monat/Jahr nicht genannt
- „vor wenigen Monaten“ (im Zusammenhang mit der Kritik von Gordon Schnieder) – keine konkreten Daten genannt
- „zum 20. März“: „zum 20. März bestehende gesetzliche Ausnahmeregelungen … aufgehoben“ – 20. März (Jahr nicht genannt)
Wenn man nur den klar genannten Zeitraum mit Datum nimmt: 20. März (Jahr nicht erwähnt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Mainz (Landtag von Rheinland-Pfalz) und das Land Rheinland-Pfalz (dortiges Innenministerium / Integrationsministerium).
Worum geht es in einem Satz?
In Rheinland-Pfalz sind Einbürgerungen auch ohne formalen Sprachzertifikatsnachweis weiterhin möglich, sofern laut den angewandten bundesweiten Anwendungshinweisen die Sprachkenntnisse aufgrund eines persönlichen Eindrucks als offensichtlich gegeben gelten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Anfrage des Nachrichtenmagazins „Focus“ beim Innenministerium in Rheinland-Pfalz
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Fokus-Innenministerium-Antwort: Rheinland-Pfalz hält weiterhin an der Möglichkeit fest, bei erkennbar ausreichenden Sprachkenntnissen auf einen Sprachtest zu verzichten
- Gordon Schnieder und CDU im Landtagswahlkampf: Forderung nach zwingender Voraussetzung deutscher Sprache, Kritik an nicht konsequenter Sprachtest-Praxis
- Schnieder äußert sich auf Focus-Anfrage nicht persönlich zur Fortführung
- Landesregierung betont gesetzliche Sprachvoraussetzungen, Verzicht nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur mit anderweitigem belastbarem Nachweis
- Hinweis der Landesregierung auf aufgehobene gesetzliche Ausnahmeregelungen für bestimmte Altersgruppen (seit 20. März), Behauptung: Einbürgerung ohne ausreichende Sprachkenntnisse finde nicht statt
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Weiterhin erleichterte Einbürgerungspraxis ohne formales Sprachzertifikat auch künftig
- Anwendung der Bundesvorgaben wonach in persönlichen Gesprächen von den Behörden ausreichende Sprachkenntnisse als offensichtlich angenommen werden können
- Fortführung der bisherigen Praxis in Rheinland-Pfalz trotz vorheriger politischer Kritik
- Potenzieller Verzicht auf Sprachtests je nach Einschätzung der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde
- Keine Einbürgerung ohne nachweisbare ausreichende deutsche Sprachkenntnisse laut Landesregierung
- Aufhebung bestimmter gesetzlicher Ausnahmeregelungen zum Nachweis von Sprachkenntnissen für bestimmte Altersgruppen am 20. März
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Es wird eine Stellungnahme eines Sprechers des Innenministeriums zitiert („Ja, das Innenministerium hält weiterhin an diesem Modus fest.“).

