Nach CSD-Anschlag: Union gegen Bewährungsstrafen für Gefährder

Nach CSD-Anschlag: Union gegen Bewährungsstrafen für Gefährder

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Politik: Bewährung extremistischer Gefährder in Berlin

Berlin () – Die Unionsfraktion will Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder abschaffen. Das sagte der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm der „Welt“. Das würde auch das Instrument der sogenannten Vorbewährung einschließen, aufgrund derer sich der mutmaßliche Attentäter vom Berliner Tiergarten Abdul B. trotz Verurteilung auf freiem Fuß befand. Im Zweifel gelte: „Für die Sicherheit der Bevölkerung“, so Throm.

Dazu, dass eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte am Montag mitteilte, die Aufhebung des Haftbefehls nach Urteilsverkündung sei „nicht ungewöhnlich“, sagte Throm zudem: „Nachdem die Berliner Justiz betont, dass ihre Vorgehensweise nicht ungewöhnlich sei, gibt es umso mehr Anlass zum gesetzgeberischen Handeln. Denn genau das ist das Problem.“ Ein Extremist, ein Islamist, der deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werde, dürfe nicht auf Bewährung auf freien Fuß. Das müsse die Regel werden.

Die Grünen dagegen melden Skepsis gegenüber einer Strafrechtsdebatte an. Er halte „sehr wenig davon“, ohne Kenntnis genauer Hintergründe von Täter und Tat zum jetzigen Zeitpunkt vorschnelle politische Forderungen zu erheben, sagte der stellvertretende
Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz. Er betonte aber auch, bereits aus heutiger Sicht gebe es eine „eklatante“ Diskrepanz zwischen der Einschätzung der Sicherheitsbehörden zur Gefährlichkeit der mutmaßlichen Täter und der Einschätzung anderer Stellen, die letztlich zur Freiheit der Täter geführt haben.

Dass B. „trotz seiner bisher bekannten Vorgeschichte und trotz klarer Einschätzungen der Sicherheitsbehörden vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, wirft gravierende Fragen auf, unter anderem die, ob dem Gericht und der Staatsanwaltschaft bekannt war, für wie gefährlich der spätere Täter von den Sicherheitsbehörden eingestuft wurde. Falls Gericht und Staatsanwaltschaft diese Erkenntnisse nicht vorlagen, wäre dies ein durchaus schweres Versäumnis“, sagte von Notz.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Auto fährt bei CSD in Menschenmenge am 25.07.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Alexander Throm, Abdul B., Konstantin von Notz

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

CDU, Unionsfraktion, CDU, Alexander Throm, „Welt“, Berliner Strafgerichte, Berliner Justiz, die Grünen, Grünen-Fraktion, Konstantin von Notz, Sicherheitsbehörden, Gericht, Staatsanwaltschaft

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum/Datum (Ereignis):Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Die Unionsfraktion fordert die Abschaffung von Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder, nachdem der mutmaßliche Attentäter Abdul B. trotz Verurteilung auf freiem Fuß kam, während die Grünen vor vorschnellen Forderungen warnen, aber eine Diskrepanz zwischen Sicherheitsbehörden und der späteren Justizentscheidung sehen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Vorbewährung bzw. Aufhebung des Haftbefehls nach Urteilsverkündung, sodass sich der mutmaßliche Attentäter Abdul B. trotz Verurteilung auf freiem Fuß befand

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Die Unionsfraktion reagiert mit Forderungen nach Abschaffung von Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder sowie Aufhebung auch der Vorbewährung als Problemursache dafür, dass der mutmaßliche Attentäter auf freiem Fuß war
  • Die Grünen äußern Skepsis gegenüber vorschnellen Strafrechtsforderungen ohne detaillierte Kenntnis der Hintergründe, kritisieren aber eine deutliche Diskrepanz zwischen Sicherheitsbehördeneinschätzung und gerichtlicher Entscheidung
  • Es wird öffentlich die Frage aufgeworfen, ob Gericht und Staatsanwaltschaft Informationen zur Gefährlichkeit vorlagen, andernfalls wird ein Versäumnis nahegelegt

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Abschaffung von Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder
  • Abschaffung beziehungsweise Einbeziehung auch der Vorbewährung, sodass nach Verurteilungen Betroffene nicht auf freiem Fuß bleiben
  • Einführung einer Regel, dass Extremisten beziehungsweise Islamisten nach Freiheitsstrafen nicht auf Bewährung entlassen werden
  • Verstärktes gesetzgeberisches Handeln zur Änderung der bestehenden Praxis bei Haft- und Bewährungsentscheidungen
  • Reduktion des Risikos, dass als gefährlich eingeschätzte Täter trotz gerichtlicher Entscheidungen vorzeitig aus der Haft entlassen werden
  • Politischer Druck auf Justiz und Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Informationslage zu Gefährlichkeitseinschätzungen der Sicherheitsbehörden

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja — es werden Stellungnahmen von Alexander Throm (CDU) sowie Konstantin von Notz (Grüne) zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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