Panorama: Prozess in München
München () – Das Landgericht München II hat einen 28-jährigen Notfallsanitäter wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Der Angeklagte hatte einer Ex-Partnerin im Jahr 2019 heimlich ein starkes Beruhigungsmittel in ein Getränk gemischt.
Zudem verabreichte er im Jahr 2023 einer Kollegin während des Dienstes das gleiche Mittel in einer Getränkedose und später über eine Infusion. Das Gericht sah das Motiv in einer sexuellen Anziehung durch die Hilflosigkeit der Frauen.
Bei der Strafzumessung wertete die Kammer den massiven Vertrauensbruch als belastend.
Zugunsten des nicht vorbestraften Angeklagten sprachen der lange Zeitabstand zu den Taten und eine Schlichtungsvereinbarung mit einer Geschädigten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im bereitgestellten Artikeltext kommen keine vollständigen Personennamen vor (es werden nur „der Angeklagte“, „eine Ex-Partnerin“ und „eine Kollegin“ genannt).
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Landgericht München II
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum/Datum des beschriebenen Ereignisses:
- 2019 (Täter mischte einer Ex-Partnerin heimlich ein starkes Beruhigungsmittel in ein Getränk)
- 2023 (Täter verabreichte einer Kollegin das gleiche Mittel während des Dienstes – zuerst in eine Getränkedose, später über eine Infusion)
- Freitag (Gerichtsmitteilung/Urteilsverkündung; kein konkretes Datum genannt)
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München (Landgericht München II)
Worum geht es in einem Satz?
Das Landgericht München II verurteilte einen 28-jährigen Notfallsanitäter wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, weil er 2019 und 2023 heimlich bzw. während des Dienstes einer früheren Partnerin sowie einer Kollegin starke Beruhigungsmittel verabreute; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Im Jahr 2019 heimliches Mischen eines starken Beruhigungsmittels in ein Getränk der Ex-Partnerin
- Im Jahr 2023 Verabreichen desselben Mittels an eine Kollegin während des Dienstes in einer Getränkedose und später über eine Infusion
- Motiv: sexuelle Anziehung durch die Hilflosigkeit der Frauen
- Massiver Vertrauensbruch
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Im Artikel wird keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
Verneint
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein.
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