Panorama: Unfall in Erbach
Erbach () – Ein neunjähriger Junge ist am Dienstag bei einem Verkehrsunfall in Erbach leicht verletzt worden. Das teilte die Polizei Ulm mit.
Der Unfall ereignete sich gegen 15 Uhr auf der B311 auf Höhe der Ziegeleistraße.
Ein 50-jähriger Autofahrer hatte mit seinem Leapmotor T03 an einem Fußgängerüberweg angehalten, um einen Radfahrer passieren zu lassen. Als er wieder anfuhr, übersah er laut Polizeiangaben offenbar den von hinten herannahenden Neunjährigen, der ebenfalls die Straße queren wollte.
Bei der Kollision erlitt der Junge leichte Verletzungen.
Der Rettungsdienst brachte ihn in ein Krankenhaus. Die Polizei schätzt den Sachschaden am Auto auf 500 Euro, am Kinderrad auf etwa 50 Euro.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Es kommen in dem Text keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizei Ulm
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Dienstag statt, gegen 15 Uhr (auf der B311 bei Erbach, Höhe Ziegeleistraße).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Erbach, B311 (Höhe der Ziegeleistraße)
Worum geht es in einem Satz?
Bei einem Verkehrsunfall auf der B311 bei der Ziegeleistraße in Erbach wurde am Dienstag ein neunjähriger Junge leicht verletzt, nachdem ein 50-jähriger Autofahrer nach dem Anhalten an einem Fußgängerüberweg offenbar den von hinten herannahenden Jungen übersehen hatte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Der 50-jährige Autofahrer hatte am Fußgängerüberweg angehalten, um einen Radfahrer passieren zu lassen, und übersah beim Wiederanfahren offenbar den von hinten herannahenden neunjährigen Jungen, der ebenfalls die Straße queren wollte
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- In dem Artikel wird keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Leichte Verletzungen des Jungen
- Transport durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus
- Sachschaden am Auto in Höhe von etwa 500 Euro
- Sachschaden am Kinderrad in Höhe von etwa 50 Euro
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, es wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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