Politik: Patientenschutz bei IGeL in Berlin
Berlin () – Die Bundesregierung sieht bei den umstrittenen Selbstzahler-Leistungen Mängel bei der Aufklärung der Praxen über Nutzen und Risiken, weist aber Forderungen nach schärferen Regelungen zum besseren Schutz der Patienten zurück. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.
Das Verhalten der Patienten, auch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit unklarem Nutzen oder einem möglichen Schadenspotenzial anzunehmen, deute auf eine „unzureichende Umsetzung der Aufklärungspflichten in den Praxen hin“, schrieb der Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretär Tino Sorge (CDU). Die Überwachung und Sanktionierung von Verstößen gegen die Aufklärungspflichten liege bei den Landesärztekammern, stellte er klar. Ein Regelungsbedarf auf Bundesebene bestehe nicht, da der bestehende Rechtsrahmen für den Patientenschutz „vollumfänglich und lückenlos normiert“ sei.
Auch ein Verbot bestimmter IGeL-Angebote, wie es zum Beispiel vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), gefordert wird, lehnt das Ministerium ab. „Ein pauschales gesetzliches Verbot von Leistungen würde unzulässig in die ärztliche Therapiefreiheit und in das Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen“, argumentierte Sorge.
Schwartze hatte konkret die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter genannt. Hier würden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt, argumentierte er. Nach Angaben von Sorge plant die Regierung auch keinen gesetzlichen Eingriff, um zu verhindern, dass Leistungen der Krankenkassen als kostenpflichtige IGeL angeboten werden. Dieses Vorgehen wird von Verbraucherschützern und dem Medizinischen Dienst immer wieder angeprangert.
Der Grünen-Gesundheitspolitiker Armin Grau mahnte „klare gesetzliche Regelungen“ an. Konkret forderte er unter anderem die Dokumentation der IGeL-Aufklärung in der elektronischen Patientenakte sowie eine klare Trennung zwischen Kassen- und IGeL-Sprechstunden. „Nur mit mehr Transparenz, wirksamen Kontrollen und einem besseren Schutz der Patienten kann verhindert werden, dass wirtschaftliche Interessen medizinische Entscheidungen beeinflussen“, sagte er dem RND.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesministerium für Gesundheit (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Tino Sorge, Stefan Schwartze, Armin Grau
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesministerium für Gesundheit, Bundesregierung, Grüne-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, CDU, Landesärztekammern, Patienten, Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretär, Stefan Schwartze, SPD, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, Ministerium, Redaktionsnetzwerk Deutschland, Armin Grau, Grüne, Verbraucherschutz, Medizinischer Dienst, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), elektronische Patientenakte
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum/Datum:Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundesregierung kritisiert zwar bei umstrittenen Selbstzahler-Leistungen (IGeL) Mängel bei der Aufklärung in den Praxen, lehnt aber schärfere Bundesregeln bzw. pauschale Verbote ab und verweist auf den bestehenden Rechtsrahmen, während die Grünen mehr Transparenz und Kontrollen fordern.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
unzureichende Umsetzung der Aufklärungspflichten in den Praxen durch unklare Nutzen- oder Risikoaufklärung bei IGeL
Annahme umstrittener Selbstzahler-Leistungen durch Patienten trotz möglichem Schadenspotenzial und unklarem Nutzen
Forderungen nach schärferen Regeln zum besseren Schutz der Patienten ohne entsprechendes bundesstaatliches Regelungsvorhaben
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesregierung sieht bei umstrittenen Selbstzahler-Leistungen Mängel in der Aufklärung der Praxen über Nutzen und Risiken
- Forderungen nach schärferen Bundesregelungen zum Patientenschutz weist die Regierung zurück
- Grüne kritisieren die Situation und fordern klare gesetzliche Regelungen wie Dokumentation der IGeL-Aufklärung in der elektronischen Patientenakte und Trennung von Kassen- und IGeL-Sprechstunden
- Patientenbeauftragter fordert ein Verbot bestimmter IGeL-Angebote wie Ultraschall zur Krebsfrüherkennung von Eierstöcken und Gebärmutter
- Verbraucherschützer und Medizinischer Dienst kritisieren wiederholt, dass Leistungen der Krankenkassen als kostenpflichtige IGeL angeboten werden
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Mängel bei der Aufklärung der Praxen über Nutzen und Risiken von Selbstzahler-Leistungen
- Unzureichende Umsetzung der Aufklärungspflichten in den Praxen
- Patienten könnten IGeL mit unklarem Nutzen oder möglichem Schadenspotenzial annehmen
- Forderungen nach schärferen Regelungen zum besseren Schutz der Patienten werden zurückgewiesen
- Pauschale gesetzliche Verbote bestimmter Leistungen werden abgelehnt
- Keine geplanten gesetzlichen Eingriffe zur Verhinderung, dass Leistungen der Krankenkassen als kostenpflichtige IGeL angeboten werden
- Kritik durch Verbraucherschützer und den Medizinischen Dienst bleibt bestehen
- Forderung nach mehr Transparenz durch Dokumentation der IGeL-Aufklärung in der elektronischen Patientenakte
- Forderung nach klarer Trennung zwischen Kassen- und IGeL-Sprechstunden
- Anhaltende Gefahr, dass wirtschaftliche Interessen medizinische Entscheidungen beeinflussen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Der Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretär Tino Sorge (CDU) sowie der Grünen-Gesundheitspolitiker Armin Grau werden mit Stellungnahmen zitiert.
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