Land legt Rechtsmittel gegen Urteil zur Öffnungszeitenverordnung ein

Politik: Mecklenburg-Vorpommern zur Sonntagsöffnung

Schwerin () – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat fristgerecht Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Öffnungszeitenverordnung eingelegt, teilte Staatssekretär Jochen Schulte mit. Das Gericht hatte die Verordnung im März für unwirksam erklärt.

Die Verordnung schafft die Grundlage dafür, dass Geschäfte in touristischen Gebieten an bestimmten Sonn- und Feiertagen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen öffnen können.

Das Land strebe nun eine höchstrichterliche Klärung grundlegender Rechtsfragen an, die weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus Bedeutung haben, erklärte Schulte. Die vom Oberverwaltungsgericht gekippte Regelung orientiere sich eng an der in Schleswig-Holstein geltenden Bäderregelung.

Regelungen zur Sonntagsöffnung, die vergleichbar seit über zehn Jahren westlich der Lübecker Bucht als verfassungskonform gelebt werden, sollten 35 Jahre nach der deutschen Einheit auch östlich der Lübecker Bucht als verfassungskonform erachtet werden.

Im Rahmen eines digitalen Pressegesprächs informierte Schulte gemeinsam mit Partnern aus Tourismus, Handel und Wirtschaft über die Bedeutung der Sonderöffnungszeiten. Krister Hennige, Präsident der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg, warnte vor einer Gefährdung von Arbeitsplätzen und Investitionen.

Kristin Just, Geschäftsführerin des Handelsverbandes Nord, forderte eine einfache, unbürokratische und rechtssichere Ausgestaltung der Verordnung. Annette Rösler, Geschäftsführerin des Bäderverbandes, betonte die Bedeutung der Umsätze an Sonn- und Feiertagen für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverwaltungsgericht (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Land legt Rechtsmittel gegen Urteil zur Öffnungszeitenverordnung ein

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Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Jochen Schulte, Krister Hennige, Kristin Just, Annette Rösler

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Mecklenburg-Vorpommern, Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Staatssekretär Jochen Schulte, Schleswig-Holstein, Lübecker Bucht, Deutsche Einheit, Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg, Bäderverband, Handelsverband Nord

Wann ist das Ereignis passiert?

März (das Oberverwaltungsgericht erklärte die Öffnungszeitenverordnung im März für unwirksam).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, westlich der Lübecker Bucht, östlich der Lübecker Bucht

Worum geht es in einem Satz?

Mecklenburg-Vorpommern legt fristgerecht Rechtsmittel gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Öffnungszeitenverordnung ein, um höchstrichterlich klären zu lassen, ob die Regeln zur Sonntagsöffnung in touristischen Gebieten (wie zuvor in Schleswig-Holstein) verfassungskonform auch im Osten sind.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Öffnungszeitenverordnung, die das Gericht im März für unwirksam erklärt hatte
  • Ausrichtung der gekippten Regelung an der in Schleswig-Holstein geltenden Bäderregelung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Das Land Mecklenburg-Vorpommern legte fristgerecht Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ein
  • Staatssekretär Jochen Schulte strebt eine höchstrichterliche Klärung grundlegender Rechtsfragen an
  • Präsident Krister Hennige warnte vor Gefährdung von Arbeitsplätzen und Investitionen
  • Kristin Just forderte eine einfache unbürokratische rechtssichere Ausgestaltung der Verordnung
  • Annette Rösler betonte die Bedeutung der Umsätze an Sonn- und Feiertagen für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Möglichkeit für Geschäfte in touristischen Gebieten an bestimmten Sonn- und Feiertagen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen zu öffnen
  • Höchstrichterliche Klärung grundlegender Rechtsfragen mit Bedeutung über Mecklenburg-Vorpommern hinaus
  • Gefahr einer Gefährdung von Arbeitsplätzen und Investitionen
  • Forderung nach einer einfachen, unbürokratischen und rechtssicheren Ausgestaltung der Verordnung
  • Sicherung der Umsätze an Sonn- und Feiertagen als Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja: Staatssekretär Jochen Schulte erklärte, das Land strebe eine höchstrichterliche Klärung grundlegender Rechtsfragen an, die weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus Bedeutung haben.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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