Politik in Berlin
Berlin () – Die Bundestagsabgeordneten verzichten in diesem Jahr auf ihre übliche Diätenerhöhung. Für den entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD stimmten am Freitag alle Fraktionen.
Eigentlich war eine Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro monatlich vorgesehen. Das 2014 vom Bundestag beschlossene Anpassungsverfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Die Höhe der monatlichen Entschädigung der Bundestagsabgeordneten orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). „In Sondersituationen können allerdings Abweichungen geboten sein, um die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung sicherzustellen“, schreiben die Abgeordneten im aktuellen Gesetzentwurf.
Eine solche Sondersituation stelle die „allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“ dar, heißt es zur Begründung. Obwohl die Nominallöhne in Deutschland 2025 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen seien, kämen „in diesen herausfordernden Zeiten“ Belastungen auf die Bürger zu. Es sei daher das „richtige Signal“, wenn die Abgeordnetenentschädigung in diesem Jahr ausnahmsweise nicht erhöht werde. Die Linken hatten einen Verzicht auf Diätenerhöhungen während der gesamten Legislatur gefordert. Das wurde jedoch abgelehnt.
Auszahlungstechnisch soll die Diätenerhöhung im Monat Juli zunächst stattfinden, es würden also 12.330,48 Euro ausgezahlt. Der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro soll im August allerdings wieder von der aktuellen Entschädigung von 11.833,47 Euro abgezogen werden, sodass 11.336,46 Euro ausgezahlt werden. Ab September soll es dann wieder beim aktuellen Betrag von 11.833,47 Euro bleiben. Zum 1. Juli 2027 soll das Anpassungsverfahren, ausgehend von 11.833,47 Euro, wieder durchgeführt werden.
Ebenso soll mit den fiktiven Bemessungsbeträgen für die Altersentschädigung verfahren werden. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen erhöht sich im Juli um 4,2 Prozent von 10.117,47 Euro auf 10.542,40 Euro, sinkt im August auf 9.692,54 Euro und beträgt ab September wieder 10.117,47 Euro.
Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung im Juli um 4,2 Prozent von 11.321,39 Euro auf 11.796,89 Euro, sinkt im August auf 10.845,89 Euro und beträgt ab September wieder 11.321,39 Euro. Zum 1. Juli 2027 soll in beiden Fällen die reguläre Anpassung wieder stattfinden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundestagssitzung am 10.07.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im bereitgestellten Text kommen keine Personen mit vollständigen Namen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CDU/CSU, SPD, Bundestag, Die Linken
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum/Datum des Ereignisses:Freitag, 10.07.2026 (Bundestagssitzung/Abstimmung).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin (Bundestagssitzung)
Worum geht es in einem Satz?
Der Bundestag verzichtet in diesem Jahr auf die eigentlich zum 1. Juli vorgesehene Diätenerhöhung der Abgeordneten um 4,2 Prozent auf 12.330,48 Euro monatlich und macht daraus stattdessen nur eine zeitlich kurzzeitige bzw. verrechnete Auszahlung, begründet mit der allgemein und infolge des Kriegs im Iran herausfordernden Wirtschaftslage und einer angespannten Haushaltslage.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage
Belastungen auf die Bürger in herausfordernden Zeiten
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundestag verzichtet in diesem Jahr auf übliche Diätenerhöhung
- Alle Fraktionen stimmten für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
- Begründung mit allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernder Wirtschafts- und angespannter Haushaltslage
- Verzicht wird als „richtiges Signal“ dargestellt, weil Belastungen für Bürger anfallen
- Linke hatten durchgehend Verzicht auf Diätenerhöhungen während der gesamten Legislatur gefordert, dies wurde abgelehnt
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verzicht auf die übliche jährliche Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten im laufenden Jahr
- Diätenerhöhung um 4,2 Prozent wird in diesem Jahr nicht dauerhaft umgesetzt
- Erhöhungsbetrag wird lediglich im Monat Juli vorübergehend ausgezahlt und im August wieder abgezogen
- Ab September bleibt die Abgeordnetenentschädigung wieder auf dem bisherigen Niveau
- Anpassungsverfahren zum 1. Juli 2027 wird wieder regulär durchgeführt
- Fiktive Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung werden entsprechend der gleichen Logik wie die Diäten behandelt
- Erhöhungen der fiktiven Bemessungsbeträge wirken im Juli vorübergehend, sinken im August wieder ab und gelten ab September wieder wie zuvor
- Reguläre Anpassung der fiktiven Bemessungsbeträge erfolgt zum 1. Juli 2027 erneut
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, es wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer konkreten Person oder Organisation zitiert.
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