Ministerium: Gifteinsatz gegen Eichenprozessionsspinner möglich

Ministerium: Gifteinsatz gegen Eichenprozessionsspinner möglich

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Umweltfragen: Eichenprozessionsspinner in Deutschland

Berlin () – Das Bundesumweltministerium hält den Einsatz von Gift gegen den Eichenprozessionsspinner unter strengen Bedingungen für möglich.

Grundsätzlich sei der Einsatz von Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners an Bäumen nur dann vertretbar, wenn das großflächige Absterben von Baumbeständen drohe, teilte eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums auf Anfrage des „Spiegel“ mit. Oder wenn von den Schädlingen eine tatsächliche Gesundheitsgefahr ausgehe und keine Alternativmaßnahmen wie die mechanische Entfernung der Raupen und Nester oder ein zeitweises Absperren der betroffenen Areale möglich seien.

Die Sprecherin stellte zudem klar, dass der Bund für die Bekämpfung nicht zuständig sei. Die Einschätzung der Gefährdung von Gesundheit oder Waldbeständen durch den Eichenprozessionsspinner liege bei den für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden vor Ort, die auf dieser Grundlage über die Notwendigkeit einer Bekämpfung entscheiden.

Das zunehmende Problem, bei dem es zu Gesundheitsproblemen für Menschen beim Kontakt mit dem Insekt kommen kann, ist auch auf Bundesebene erkannt worden. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums sei eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und den Ländern untereinander erforderlich, erklärte die Sprecherin. So stelle das Umweltbundesamt auf seiner Website viele öffentlich zugängliche Informationsmaterialien zum Eichenprozessionsspinner bereit und sei auch im Austausch mit den Ländern.

In mehreren Bundesländern macht der Eichenprozessionsspinner den Menschen derzeit stark zu schaffen. Die giftigen Brennhärchen der Raupen können Immunreaktionen auslösen, welche sich in Juckreiz, Hautentzündungen und vereinzelt in Nesselsucht äußern. Schulen, Kitas, Parks und Kinderspielplätze mussten in einigen Orten geschlossen werden.

Die menschengemachte Erderhitzung begünstigt in Deutschland die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners. Die Raupen des Nachtfalters profitieren von trockenen und warmen Bedingungen, während Eichen durch die klimatischen Bedingungen geschwächt und damit anfälliger sind.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Warnung vor Eichen-Prozessionsspinner (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesumweltministerium, Spiegel, Umweltbundesamt

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die beschriebenen Ereignisse finden in mehreren Bundesländern in Deutschland statt. Orte, an denen der Eichenprozessionsspinner Probleme verursacht, umfassen Schulen, Kitas, Parks und Kinderspielplätze in den betroffenen Bundesländern. Berlin wird ebenfalls erwähnt, da es sich auf das Bundesumweltministerium bezieht.

Worum geht es in einem Satz?

Das Bundesumweltministerium sieht den Einsatz von Gift gegen den Eichenprozessionsspinner unter strengen Bedingungen als möglich an, wenn ein großes Absterben von Bäumen oder gesundheitliche Risiken drohen, betont jedoch, dass die Entscheidung zur Bekämpfung bei den lokalen Behörden liegt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Zunehmende Gesundheitsprobleme durch Eichenprozessionsspinner
  • Kontakt mit giftigen Brennhärchen der Raupen führt zu Immunreaktionen
  • Schließung von Schulen, Kitas, Parks und Spielplätzen in betroffenen Regionen
  • Menschengemachte Erderhitzung begünstigt Ausbreitung des Schädlings
  • Warme und trockene Bedingungen unterstützen die Raupenentwicklung
  • Klimatische Bedingungen schwächen Eichen und machen sie anfälliger

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundesumweltministerium hält Einsatz von Gift gegen Eichenprozessionsspinner unter strengen Bedingungen für möglich
  • Einsatz von Bioziden nur bei drohendem Baumbestand-Absterben oder Gesundheitsgefahr vertretbar
  • Bund nicht zuständig für Bekämpfung, Verantwortlichkeit bei lokalen Gefahrenabwehrbehörden
  • Erforderliche enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern betont
  • Umweltbundesamt stellt Informationsmaterialien bereit und ist im Austausch mit Ländern
  • Gesundheitsprobleme durch Kontakt mit Raupen erkannt
  • Schulen, Kitas, Parks und Spielplätze mussten teilweise geschlossen werden
  • Eichenprozessionsspinner-Ausbreitung begünstigt durch menschengemachte Erderhitzung

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Einsatz von Gift gegen Eichenprozessionsspinner unter strengen Bedingungen möglich
  • Gesundheitsprobleme durch Kontakt mit Insekt
  • Notwendigkeit einer Bekämpfung entscheidet sich vor Ort
  • Enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erforderlich
  • Bereitstellung von Informationsmaterialien durch das Umweltbundesamt
  • Schließung von Schulen, Kitas, Parks und Kinderspielplätzen in betroffenen Orten
  • Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners begünstigt durch menschengemachte Erderhitzung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Sprecherin des Bundesumweltministeriums zitiert. Sie erläutert die Bedingungen für den Einsatz von Bioziden zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und betont die Notwendigkeit der Gefahreneinschätzung durch die zuständigen Behörden vor Ort.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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