Gesellschaft: Drogenhandel in Köln und Düsseldorf
Köln () – Die Oberbürgermeister von Köln und Düsseldorf, Torsten Burmester (SPD) und Stephan Keller (CDU), fordern, den sogenannten Mikrohandel mit illegalem Rauschgift in Suchthilfezentren ihrer Städte zu tolerieren. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) in ihrer Freitagausgabe.
Im gemeinsamen Gespräch mit der Zeitung forderten die Stadtoberhäupter das Land Nordrhein-Westfalen und den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. „Wir sind bereit, Pionierstädte zu sein“, sagte Burmester. Es gelte in der Drogenpolitik „mutig neue Wege zu gehen“, ergänzte Keller. Ohne einen Paradigmenwechsel werde es nicht gelingen, die vor allem durch Crack rasant wachsenden Rauschgiftszenen mit all ihren Folgen für die Stadtgesellschaften in den Griff zu bekommen, so die beiden Oberbürgermeister.
Vorbild für den Vorstoß ist das „Zürcher Modell“, ein mittlerweile international diskutierter Ansatz mit den vier Säulen Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression. Ein Baustein des Modells ist, dass innerhalb von medizinisch betreuten Drogenhilfeeinrichtungen ausschließlich zwischen schwer rauschgiftsüchtigen Konsumenten der Verkauf oder Tausch von kleinsten Mengen harter Drogen (Mikrohandel) toleriert wird. Überall sonst wird gegen jede Form von Rauschgifthandel – ob im kleinen Stil oder durch organisierte Banden – hart durchgegriffen. Aus Zürich heißt es, so sei es gelungen, Rauschgifthandel und -konsum sowie Beschaffungskriminalität zu begrenzen und Konsumenten in die Hilfesysteme zu locken.
In Deutschland gelten die rechtlichen Hürden beim Thema Mikrohandel allerdings bisher als unüberwindbar. Nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist jedweder Handel mit illegalen Drogen eine Straftat, die nach dem Legalitätsprinzip verfolgt werden muss. Burmester und Keller argumentieren nun, der Mikrohandel könne im Rahmen einer Bundesratsinitiative zur Novellierung des BtMG ermöglicht werden. Die Blaupause dafür sehen sie in der schon bestehenden Regelung für die Drogenkonsumräume im BtMG. Mit der Erlaubnis zum Betrieb unter strikten Auflagen entfällt die Strafbarkeit des Konsums. „Eine vergleichbare Regelung bräuchten wir auch für den streng begrenzten Mikrohandel“, fordern die beiden Oberbürgermeister.
Aber auch ohne eine Änderung des BtMG wäre es aus ihrer Sicht möglich, eine Experimentierklausel zu schaffen. Sie verweisen auf den gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler von Anfang Dezember zur Staatsmodernisierung. Darin heißt es, dass Bund und Länder bis 1. Januar 2027 in jeweiliger Zuständigkeit gesetzliche Regelungen erlassen, um einzelne Kommunen „zur Erprobung und Auswertung von Ausnahmeregelungen“ befristet von bundes- und landesrechtlichen Regelungen zu befreien. „Das sollte man für wissenschaftlich begleitete Pilotversuche zum Mikrohandel nutzen“, sagte der Düsseldorfer Oberbürgermeister Keller der FAZ.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeiauto vor Kölner Dom und Hauptbahnhof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen der im Artikel vorkommenden Personen sind: Torsten Burmester, Stephan Keller.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Köln, Düsseldorf, Torsten Burmester, SPD, Stephan Keller, CDU, Nordrhein-Westfalen, Bund, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Zürcher Modell, Betäubungsmittelgesetz, BtMG, Ministerpräsidenten, Bundeskanzler
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Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Köln, Düsseldorf.
Worum geht es in einem Satz?
Die Oberbürgermeister von Köln und Düsseldorf fordern, den Mikrohandel mit illegalen Drogen in Suchthilfezentren zu tolerieren und plädieren für rechtliche Änderungen, um auf diesem Weg die Drogenproblematik effektiver zu bekämpfen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Forderung nach Tolerierung des Mikrohandels mit illegalen Drogen
- Hohe Rauschgiftproblematik in Köln und Düsseldorf
- Vorbild des "Zürcher Modells" für Drogenpolitik
- Mangelnde rechtliche Voraussetzungen im deutschen Betäubungsmittelgesetz
- Argument für Experimentierklausel zur Regulierung des Mikrohandels
- Verweis auf gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten zur Staatsmodernisierung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Die Politik der Oberbürgermeister von Köln und Düsseldorf fordert rechtliche Änderungen für Mikrohandel in Suchthilfezentren, inspirierend durch das Zürcher Modell.
- Forderung an Land NRW und Bund zur Schaffung rechtlicher Voraussetzungen
- Bereitschaft, Pionierstädte zu sein
- Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels in der Drogenpolitik
- Mikrohandel soll in medizinisch betreuten Drogenhilfeeinrichtungen toleriert werden
- Aktuelle rechtliche Hürden im BtMG als unüberwindbar eingestuft
- Vorschlag einer Bundesratsinitiative zur Novellierung des BtMG
- Verweis auf Experimentierklausel für wissenschaftlich begleitete Pilotversuche
- Ziel: Begrenzung von Rauschgifthandel und Krankheitsfolgen in Stadtgesellschaften
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Forderung nach rechtlichen Voraussetzungen für Mikrohandel
- Bereitschaft, Pionierstädte zu sein
- Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels in der Drogenpolitik
- Beeinflussung der Rauschgiftszenen und ihrer Folgen für die Stadtgesellschaften
- Begrenzung von Rauschgifthandel und Beschaffungskriminalität
- Einbindung von Konsumenten in Hilfesysteme
- Möglichkeit zur Schaffung einer Experimentierklausel
- Nutzung wissenschaftlich begleiteter Pilotversuche für Mikrohandel
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Torsten Burmester und Stephan Keller zitiert. Sie fordern, den Mikrohandel mit illegalem Rauschgift in Suchthilfezentren zu tolerieren und betonen die Notwendigkeit, mutig neue Wege in der Drogenpolitik zu gehen.
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