Politik: Antidiskriminierungsgesetz in Schleswig-Holstein
Kiel () – Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat einen Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt. Das teilte die Fraktion am Mittwoch mit.
Der Entwurf soll das Verhältnis des Einzelnen gegenüber staatlichen Stellen regeln und Betroffenen eine individuelle Rechtsposition einräumen.
Laut der rechtspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Marion Schiefer, sieht das Gesetz unter anderem einen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierungsfolgen vor. Bei Verschulden soll es auch Schadensersatz geben können.
Die Justiz, die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft und die kommunale Selbstverwaltung seien bewusst ausgenommen worden, um keinen Generalverdacht gegen Staatsbedienstete zu schüren.
Anders als im allgemeinen Antidiskriminierungsrecht soll es keine Beweislastumkehr geben. Der Kläger müsse den Vollbeweis für die Diskriminierung führen.
Erst wenn das Gericht von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit überzeugt sei, müsse die beklagte staatliche Stelle diese Überzeugung wieder entkräften. Der Gesetzentwurf von Schwarz-Grün soll nun in einer Anhörung beraten werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Marion Schiefer
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CDU, Schleswig-Holsteinischer Landtag, Justiz, Polizei, Staatsanwaltschaft, kommunale Selbstverwaltung, Schwarz-Grün
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Kiel
Worum geht es in einem Satz?
Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat einen Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt, der die individuellen Rechtspositionen von Diskriminierungsbetroffenen gegenüber staatlichen Stellen regelt, jedoch keine Beweislastumkehr vorsieht.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Einreichung eines Gesetzentwurfs durch die CDU-Fraktion
- Ziel, ein Landesantidiskriminierungsgesetz zu schaffen
- Regelung des Verhältnisses des Einzelnen zu staatlichen Stellen
- Stärkung der individuellen Rechtsposition von Betroffenen
- Forderung nach Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierungsfolgen
- Möglichkeit von Schadensersatz bei Verschulden
- Ausschluss von Justiz, Polizei und kommunaler Selbstverwaltung aus dem Gesetz
- Keine Beweislastumkehr wie im allgemeinen Antidiskriminierungsrecht
- Kläger muss Vollbeweis für Diskriminierung führen
- Gesetzesentwurf soll in einer Anhörung beraten werden
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Anspruch auf Unterlassung von Diskriminierungsfolgen
- Anspruch auf Beseitigung von Diskriminierungsfolgen
- Möglichkeit auf Schadensersatz bei Verschulden
- Keine Beweislastumkehr
- Kläger muss Vollbeweis für Diskriminierung führen
- Gericht muss von überwiegender Wahrscheinlichkeit überzeugt sein
- Beklagte staatliche Stelle muss Überzeugung entkräften
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. Marion Schiefer, die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, äußert sich zu den Inhalten des Gesetzentwurfs: „Das Gesetz sieht unter anderem einen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierungsfolgen vor.“
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