Politik in Sachsen: Abschaffung von Beleidigungsparagrafen
Dresden () – Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) fordert die Abschaffung des Tatbestands der Politikerbeleidigung. Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs verfehle seine intendierte Wirkung, begründete sie ihre Forderung.
Wie Geiert dem „Spiegel“ sagte, habe man mittlerweile die Situation, dass insbesondere Spitzenpolitiker in die Schlagzeilen gerieten, weil vermeintliche Kleinigkeiten oder Bagatellen tatsächlich strafbewehrt seien. Gleichzeitig hätten die vielen Tausend Kommunalpolitiker, um deren Schutz es vor allem gehen sollte, nichts davon. Die Beleidigungen blieben in der Kommunalpolitik im Alltag, wie sie sind. Fälle von Kommunalpolitikern hätten auch in der Strafverfolgung keine große Bedeutung, da gehe es meistens um Bundes- oder Landespolitiker. „Das fühlt sich für viele an, wie ein Zweiklassenstrafrecht“, sagte Geiert weiter.
Sie führte aus, dass man den normalen Beleidigungstatbestand in Paragraf 185 für die allgemeine Bevölkerung habe. Aus ihrer Sicht sei das ausreichend, und zwar für alle gleichermaßen – egal ob Spitzenpolitiker oder Bürger. Bundes- und Landespolitiker könnten Menschen beschäftigen, die sich um die Strafverfolgung von Beleidigungen kümmerten und das Internet durchforsteten. Oft fragten auch die Staatsanwaltschaften an, ob ein Strafantrag gestellt werden solle oder nicht. Oder sie würden aus eigenem Ermessen tätig. Geiert fügte hinzu, wenn sie sich in die Lage versetze, möchte sie schon selbst entscheiden, ob sie Strafantrag stelle oder nicht, wenn eine Beleidigung gegen sie im Netz kursiere.
Die CDU-Politikerin legt der an diesem Donnerstag in Hamburg beginnenden Justizministerkonferenz eine Initiative zur Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs vor. Dieser stellt gegen „Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ unter Strafe.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Constanze Geiert
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CDU, Spiegel, Justizministerkonferenz
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum oder der Zeitraum des beschriebenen Ereignisses ist: Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Dresden, Hamburg
Worum geht es in einem Satz?
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) fordert die Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs, da dieser seiner Zweckbestimmung nicht gerecht wird und vor allem Spitzenpolitiker schützt, während die Beleidigungen in der Kommunalpolitik weiterhin unbestraft bleiben.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Forderung nach Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs durch Justizministerin Constanze Geiert
- Auffassung, dass der Paragraf seine intendierte Wirkung verfehlt
- Fokussierung auf Spitzenpolitiker statt auf Kommunalpolitiker
- Wahrnehmung eines Ungleichgewichts in der Strafverfolgung zwischen Spitzenpolitikern und Kommunalpolitikern
- Vorhandensein eines normalen Beleidigungstatbestands (Paragraf 185) für die allgemeine Bevölkerung
- Möglichkeit für Bundes- und Landespolitiker, sich um Strafverfolgung zu kümmern
- Unabhängigkeit von Staatsanwaltschaften bei Strafanträgen gegen Beleidigungen
- Einbringung einer Initiative zur Abschaffung des Paragrafen 188 bei Justizministerkonferenz
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Sachsens Justizministerin Constanze Geiert fordert Abschaffung des Tatbestands der Politikerbeleidigung
- Paragraf 188 verfehlt seine Wirkung
- Spitzenpolitiker geraten häufig wegen Kleinigkeiten in die Schlagzeilen
- Kommunalpolitiker profitieren nicht vom Schutz durch den Paragrafen
- Beleidigungen in der Kommunalpolitik bleiben oft unbestraft
- Geiert empfindet das als Zweiklassenstrafrecht
- Normaler Beleidigungstatbestand (§ 185) ist ausreichend für alle Bürger
- Bundes- und Landespolitiker beschäftigen Personen zur Strafverfolgung von Beleidigungen
- Geiert bringt Initiative zur Abschaffung des Paragrafen zur Justizministerkonferenz ein
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs
- Verfehlte intendierte Wirkung des Tatbestands
- Wahrnehmung eines Zweiklassenstrafrechts
- Unausgewogene Strafverfolgung zwischen Spitzen- und Kommunalpolitikern
- Unzureichender Schutz für Kommunalpolitiker
- Ausreichender Schutz durch Paragraf 185 für alle Bürger
- Möglichkeit der Selbstentscheidung über Strafanträge bei Beleidigungen im Netz
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der sächsischen Justizministerin Constanze Geiert (CDU) zitiert, die die Abschaffung des Tatbestands der Politikerbeleidigung fordert und erläutert, dass dieser Paragraf seine intendierte Wirkung verfehle.
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