Ramelow für Streichung von Paragraf 188

Ramelow für Streichung von Paragraf 188

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Debatte über Beleidigungsparagraf in Deutschland

Berlin () – Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow fordert die Streichung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs.

„Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung war gut gemeint, seine Anwendung entwickelt sich aber in die völlig falsche Richtung“, sagte der Linken-Politiker dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Eigentlich sollte er vor allem kommunale Amtspersonen schützen, um zu verhindern, dass niemand mehr für kommunale Ämter kandidiert. Die konkrete Anwendung des Paragrafen 188 nütze jetzt aber nur jenen, die behaupteten, man könne in Deutschland seine Meinung nicht mehr sagen. Das sei nicht tragfähig und ein Irrweg. Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung müsse wieder gestrichen werden. Der Rest sei im allgemeinen Strafrecht geregelt.

Zuletzt war zum Beispiel Kanzler Friedrich Merz (CDU) von Bürgern als „Lackaffe“ und „Lügenfritze“ tituliert worden. Das wurde mit Geldstrafen geahndet.

Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Tröglitz (Sachsen-Anhalt), Markus Nierth, sagte dem RND: „Wenn es nur Beleidigungen wären, dann wäre das ja noch hinnehmbar. Aber die Würde des Menschen kommt generell unter die Räder.“ Inzwischen gehe es um Mobbing und Handgreiflichkeiten. Die eigentliche Gefahr sei, dass sich keiner mehr traue, politisch mitzumachen. Es wäre deshalb viel wichtiger, dass Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker Schutz bekommen. Eine Beleidigung wie „Lackaffe“ sei ein lächerlicher Zusatz zu einer Grundstimmung, in der wir uns gerade befinden. Nierth hatte sich 2015 für die Aufnahme von Flüchtlingen in der Gemeinde eingesetzt, war daraufhin unter den Druck rechtsextremer Kreise geraten und zurückgetreten.

Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat im Vorfeld der Justizministerkonferenz einen Antrag gestellt mit dem Ziel, den Beleidigungsparagrafen 185 zu reformieren und die Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 abzuschaffen oder stark einzuschränken. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, hat sich dem angeschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion will hingegen am Status quo festhalten, wonach Politikerbeleidigungen auch ohne Strafanzeige mit bis zu drei Jahren Haft verurteilt werden können, Beleidigungen von Normalbürgern hingegen nur mit Strafanzeige mit maximal zwei Jahren.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

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Berlin, Tröglitz, Sachsen-Anhalt

Worum geht es in einem Satz?

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow fordert die Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung nach Paragraf 188, da dessen Anwendung sich negativ entwickelt habe und die Meinungsfreiheit einschränke.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Forderung nach Streichung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung
  • Entwicklung der Anwendung in eine negative Richtung
  • Ursprünglicher Schutz für kommunale Amtspersonen
  • Vorwurf, dass Meinungsfreiheit eingeschränkt wird
  • Beispielhafte Beleidigungen gegen Kanzler Friedrich Merz
  • Diskussion um Mobbing und Handgreiflichkeiten im politischen Diskurs
  • Notwendigkeit von Schutz für Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker
  • Antrag zur Reformierung des Beleidigungsparagrafen durch Justizministerin
  • Unterschiedliche Positionen der politischen Parteien zur Politikerbeleidigung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bodo Ramelow fordert Streichung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung (Paragraf 188 StGB).
  • Ramelow kritisiert die aktuelle Anwendung als ineffektiv.
  • Ehemaliger Bürgermeister Markus Nierth warnt vor Mobbing und Handgreiflichkeiten.
  • Nierth betont die Notwendigkeit, Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker zu schützen.
  • Sächsische Justizministerin Constanze Geiert beantragt Reform des Beleidigungsparagrafen 185 und Abschaffung von Paragraf 188.
  • CDU/CSU unterstützt die Reformideen.
  • SPD-Bundestagsfraktion will Status quo beibehalten.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Forderung nach Streichung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung
  • Entwicklung der Anwendung des Paragrafen 188 in die falsche Richtung
  • Abnahme der Bereitschaft, für kommunale Ämter zu kandidieren
  • Auswirkung auf Meinungsfreiheit und öffentliche Diskussion
  • Mobbing und Handgreiflichkeiten gegenüber Politikern
  • Verlust von Vertrauen in politische Mitwirkung
  • Notwendigkeit des Schutzes für Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker
  • Unterschiedliche Ansichten innerhalb der politischen Fraktionen über den Beleidigungsparagrafen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bodo Ramelow sowie von Markus Nierth zitiert. Bodo Ramelow fordert die Streichung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung, während Markus Nierth auf die Gefahren des Mobbings und der Handgreiflichkeiten hinweist, die aus Beleidigungen resultieren können.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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