CDU will Politikerbeleidigungsparagraf auf Lokalpolitik beschränken

CDU will Politikerbeleidigungsparagraf auf Lokalpolitik beschränken

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Politik: Reform der Beleidigungsdelikte in Berlin

Berlin () – Die Union begrüßt den Vorstoß der Justizminister, Spitzenpolitiker aus dem Straftatbestand der Politikerbeleidigung herauszunehmen. „Bei Beleidigungen müssen für Bürger und Spitzenpolitiker die gleichen Regeln gelten“, sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Martin Plum (CDU), der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).

Der Beschluss der Justizministerkonferenz weise in die richtige Richtung. „Wir brauchen kein Sonderstrafrecht für Spitzenpolitiker. Paragraf 188 StGB darf nicht so bleiben, wie er ist“, sagte Plum.

Nach einem Beschluss der Justizministerkonferenz soll Paragraf 188 für Spitzenpolitiker künftig nicht mehr gelten. Für sie soll wieder der allgemeine strafrechtliche Schutz greifen wie für jedermann. Zugleich halten die Minister einen besonderen Schutz bei Beleidigungen für sinnvoll – allerdings beschränkt auf Politiker, die auf kommunaler Ebene tätig sind.

Plum warnte vor einer Verschlechterung der Debattenkultur. „Die Verrohung im öffentlichen Raum wächst.“ Deshalb müssten alle Bürger besser vor Anfeindungen und Hetze geschützt werden. Besonders Kommunalpolitiker bräuchten den wirksamen Schutz vor Einschüchterung und persönlichen Angriffen, so Plum.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Martin Plum (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen von Personen, die im Artikel vorkommen, sind: Martin Plum.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Union, Justizminister, Martin Plum, Rheinische Post, Justizministerkonferenz, Paragraf 188 StGB, Kommunalpolitiker

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Die Union unterstützt den Vorstoß der Justizminister, Spitzenpolitiker aus dem Straftatbestand der Politikerbeleidigung zu entfernen, um gleiche Beleidigungsregeln für alle Bürger zu gewährleisten, und betont die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes für Kommunalpolitiker.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Vorstoß der Justizminister
  • Beleidigungsstrafrecht für Spitzenpolitiker
  • Paragraf 188 StGB
  • Gleichbehandlung von Bürgern und Spitzenpolitikern
  • Schutz von Kommunalpolitikern
  • Warnung vor Verrohung der Debattenkultur
  • Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes vor Anfeindungen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Union begrüßt Vorstoß der Justizminister
  • Forderung nach gleichen Regeln für Bürger und Spitzenpolitiker bei Beleidigungen
  • Paragraf 188 StGB soll überarbeitet werden
  • Allgemeiner strafrechtlicher Schutz für Spitzenpolitiker anstelle von Sonderrecht
  • Besonderer Schutz für kommunale Politiker wird als sinnvoll erachtet
  • Warnung vor Verschlechterung der Debattenkultur
  • Zunahme von Anfeindungen und Hetze im öffentlichen Raum
  • Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes für Kommunalpolitiker

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Gleiche Regeln für Bürger und Spitzenpolitiker bei Beleidigungen
  • Kein Sonderstrafrecht für Spitzenpolitiker
  • Paragraf 188 StGB soll geändert werden
  • Allgemeiner strafrechtlicher Schutz für Spitzenpolitiker
  • Besonderer Schutz für Kommunalpolitiker als sinnvoll erachtet
  • Warnung vor Verschlechterung der Debattenkultur
  • Zunehmende Verrohung im öffentlichen Raum
  • Verbesserung des Schutzes für alle Bürger vor Anfeindungen und Hetze
  • Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes für Kommunalpolitiker

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Martin Plum zitiert. Er äußert sich positiv über den Vorstoß der Justizminister und betont, dass für Bürger und Spitzenpolitiker die gleichen Regeln gelten sollten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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