Pressefreiheit und Datenschutz in Bayern
München () – Die Presse hat bei den Staatsempfängen im Rahmen der „Ludwig-Erhard-Gipfel“ nur einen begrenzten Anspruch auf Auskunft über die Gästelisten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden.
Gegenstand des Verfahrens war eine Presseanfrage eines Medienunternehmens und eines Redakteurs zu den Staatsempfängen, die die Bayerische Staatsregierung in den Jahren 2022 bis 2025 im Rahmen des von einem privaten Unternehmen veranstalteten Gipfels ausrichtete.
Die Staatskanzlei hatte die Auskunft teilweise mit Verweis auf den Datenschutz verweigert. Das Verwaltungsgericht München hatte einen Eilantrag der Pressevertreter zuvor abgelehnt.
Der BayVGH gab dem Redakteur nun teilweise recht.
Die Behörde muss demnach die Namen, Funktionen und Institutionen der Gäste nennen, die tatsächlich an den Empfängen teilgenommen haben. Das Auskunftsinteresse der Presse überwiege hier die Persönlichkeitsrechte der Gäste, da diese sich durch die Teilnahme in die Öffentlichkeit begeben hätten.
Keinen Anspruch haben die Antragsteller dagegen auf die Namen der Eingeladenen, die nicht erschienen sind, sowie auf die Information, ob eine Einladung von der Staatsregierung oder dem Unternehmen ausgesprochen wurde. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bayerischer Verfassungsgerichtshof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Bayerische Staatsregierung, Ludwig-Erhard-Gipfel.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
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München, Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Worum geht es in einem Satz?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Presse bei den Staatsempfängen im Rahmen des "Ludwig-Erhard-Gipfels" Zugang zu Informationen über die tatsächlich anwesenden Gäste hat, während die Namen der eingeladenen, jedoch nicht erschienenen Personen und Details zur Einladung geheim bleiben.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Presseanfrage zu Gästelisten der Staatsempfänge
- Staatsempfänge im Rahmen des "Ludwig-Erhard-Gipfel"
- Veranstaltungszeitraum 2022 bis 2025
- Verweigerung der Auskunft durch die Staatskanzlei
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Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Presse hat begrenzten Anspruch auf Auskunft über Gästelisten bei Staatsempfängen
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet zugunsten eines Redakteurs
- Staatskanzlei verweigert teilweise Auskunft unter Verweis auf Datenschutz
- Verwaltungsgericht München lehnt Eilantrag der Pressevertreter ab
- BayVGH verpflichtet zur Nennung von Namen, Funktionen und Institutionen der anwesenden Gäste
- Kein Anspruch auf Informationen über nicht erschienene Gäste oder Einladungen
- Beschluss ist unanfechtbar
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Presse hat begrenzten Anspruch auf Auskunft über Gästelisten
- Behörden müssen Namen, Funktionen und Institutionen der anwesenden Gäste nennen
- Auskunftsinteresse der Presse überwiegt Persönlichkeitsrechte der Gäste
- Kein Anspruch auf Informationen zu nicht erschienenen Gästen
- Kein Anspruch auf Informationen über die Einladung durch Staatsregierung oder Unternehmen
- Beschluss ist unanfechtbar
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