Wirtschaft: Genehmigung der Sky-Übernahme in Brüssel
Brüssel () – Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Sky durch die RTL Deutschland ohne Auflagen freigegeben. Nach Prüfung des Vorhabens sei man zu dem Schluss gelangt, dass der Zusammenschluss keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufwerfe, teilte die Kommission am Mittwoch mit.
Man habe festgestellt, dass das Vorhaben in der angemeldeten Form den Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigen würde, da der Zusammenschluss insbesondere die Nachfragemacht von RTL und Sky Dach auf den Märkten für den Erwerb audiovisueller Inhalte voraussichtlich nicht stärken werde. RTL und Sky würden sowohl bei Unterhaltungs- als auch bei Sportinhalten derzeit unterschiedliche Schwerpunkte verfolgen und seien daher keine engen Wettbewerber.
Zudem erklärte die Kommission, dass die Übernahme den Wettbewerb auf dem Markt für die Bereitstellung und den Erwerb von Fernsehkanälen und audiovisuellen Diensten auf Vorleistungsebene nicht beeinträchtige, weil das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen nur über einen relativ geringen Marktanteil verfüge, die Unternehmen keine engen Wettbewerber seien und weiterhin ausreichende alternative Anbieter für den audiovisuellen Einzelhandel zur Verfügung stehen würden.
Es komme auch zu keiner erheblichen Verringerung des Wettbewerbs auf dem Markt für die Bereitstellung von Werbeflächen, auf dem angesichts der Verlagerung der Zuschauerschaft insbesondere auf globale Streaming-Plattformen erheblicher Wettbewerbsdruck bestehe. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss selbst auf dem Markt für die Bereitstellung von Werbung im linearen Fernsehen nur eine geringe Verbesserung der Marktstellung der Unternehmen zur Folge hätte. Es lägen ausreichende Nachweise dafür vor, dass die Kunden leicht wechseln könnten und das auch tatsächlich tun würden.
RTL und Sky erhoffen sich von dem Zusammenschluss, dass sie dadurch stärker mit globalen Streaming-Plattformen konkurrieren und auf die raschen Veränderungen im Bereich der Bereitstellung audiovisueller Inhalte reagieren können.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
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Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Sky durch RTL Deutschland genehmigt, da sie keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken sah und der Zusammenschluss den Wettbewerb im europäischen Raum nicht erheblich beeinträchtigen wird.
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- Geplante Übernahme von Sky durch RTL Deutschland
- Prüfung durch die Europäische Kommission
- Feststellung, dass keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestehen
- Unterschiedliche Schwerpunkte bei Unterhaltungs- und Sportinhalten
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- Europäische Kommission hat Übernahme von Sky durch RTL Deutschland genehmigt
- Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum festgestellt
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- Geringer Marktanteil des neuen Unternehmens
- Ausreichend alternative Anbieter für audiovisuellen Einzelhandel vorhanden
- Keine erhebliche Verringerung des Wettbewerbs im Werbeflächenmarkt
- Wettbewerb insbesondere durch globale Streaming-Plattformen gegeben
- Zusammenschluss soll Konkurrenzfähigkeit gegenüber Streaming-Plattformen erhöhen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken im EWR
- Keine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs
- Unterschiedliche Schwerpunkte von RTL und Sky bei Inhalten
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- Geringer Marktanteil des neuen Unternehmens
- Ausreichende alternative Anbieter im audiovisuellen Einzelhandel
- Keine erhebliche Verringerung des Wettbewerbs bei Werbeflächen
- Geringe Verbesserung der Marktstellung im linearen Fernsehen
- Kunden können leicht wechseln
- Stärkere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber globalen Streaming-Plattformen
- Anpassung an Veränderungen im Bereich audiovisuelle Inhalte
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