Gesellschaft: Debatte zur Entkriminalisierung von Schwarzfahren in Berlin
Berlin () – Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Helmut Frister, hat sich deutlich für eine Entkriminalisierung von Schwarzfahrern ausgesprochen.
„Nur was sozialethisch als besonders verwerflich gilt, sollte bestraft werden. Das schlichte Schwarzfahren ohne Überwindung von Zugangsbeschränkungen gehört nicht dazu“, sagte Frister im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz). Der Ultima-Ratio-Funktion des Strafrechts werde das Gesetz gegen Schwarzfahrer nicht gerecht.
Nach Ansicht des Strafrechtlers müsse das Gesetz entsprechend geändert werden. „Die Überlastung der Justiz mit diesen Bagatelldelikten ist unnötig“, sagte der Rechtswissenschaftler der noz. Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland resultiert laut Frister aus diesem Delikt, wobei diese Haftstrafen den Staat viel Geld kosten und keinen Resozialisierungseffekt erzielen. Er lehne zudem eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit ab, da auch diese über eine Erzwingungshaft zum Gefängnisaufenthalt führen könne. „Es ist ein zivilrechtliches Unrecht, ein Vertragsbruch. So sollte es auch behandelt werden.“
Von einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen 265a halte er jedoch nichts. Schwarzfahren im Fernverkehr etwa könnte durchaus strafwürdig bleiben. Nach noz-Recherchen betraf 2024 jede achte Anzeige wegen Beförderungserschleichung Schwarzfahrten im Fernverkehr.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Helmut Frister
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Deutscher Ethikrat, Helmut Frister, Neue Osnabrücker Zeitung, Strafrechtler, noz.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Deutschland
Worum geht es in einem Satz?
Helmut Frister, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, plädiert für die Entkriminalisierung von Schwarzfahrern und fordert eine gesetzliche Anpassung, da der aktuelle Strafrahmen unnötig die Justiz belastet und das Verhalten als zivilrechtliches Unrecht betrachtet werden sollte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Entkriminalisierung von Schwarzfahrern gefordert
- Diskussion über sozialethische Bewertung von Schwarzfahren
- Unverhältnismäßige Belastung der Justiz durch Bagatelldelikte
- Hohe Kosten für den Staat durch Ersatzfreiheitsstrafen
- Fehlen eines Resozialisierungseffekts bei Haftstrafen
- Vorschlag zur Änderung des Gesetzes
- Zivilrechtliche Einordnung als Vertragsbruch
- Diskussion um spezifische Fälle im Fernverkehr
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Helmut Frister spricht sich für Entkriminalisierung von Schwarzfahrern aus
- Betont, dass schlichtes Schwarzfahren ohne Zugangsbeschränkungen nicht bestraft werden sollte
- Gesetz gegen Schwarzfahrer entspricht nicht der Ultima-Ratio-Funktion des Strafrechts
- Gesetz sollte geändert werden, um Überlastung der Justiz zu vermeiden
- Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland resultiert aus Schwarzfahren
- Haftstrafen kosten den Staat viel Geld ohne Resozialisierungseffekt
- Frister lehnt Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit ab, da auch diese zu Erzwingungshaft führen kann
- Sieht Schwarzfahren als zivilrechtliches Unrecht und Vertragsbruch
- Dennoch könnte Schwarzfahren im Fernverkehr strafwürdig bleiben
- Nach Recherchen betraf 2024 jede achte Anzeige Schwarzfahrten im Fernverkehr
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Entkriminalisierung von Schwarzfahrern gefordert
- Gesetz müsste geändert werden
- Überlastung der Justiz durch Bagatelldelikte
- Hohe Kosten für den Staat durch Ersatzfreiheitsstrafen
- Kein Resozialisierungseffekt bei Haftstrafen
- Ablehnung einer Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit
- Behandlung als zivilrechtliches Unrecht statt strafrechtlich
- Schwarzfahren im Fernverkehr könnte strafwürdig bleiben
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Helmut Frister, zitiert, der sich für eine Entkriminalisierung von Schwarzfahrern ausspricht.
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